Wolfgang Drexler: „Jenseits aller juristischen Auseinandersetzungen wollen wir jetzt politisch im Parlament durchsetzen, dass Ministerpensionen erst ab 65 ausbezahlt werden“

Dringlicher Antrag der SPD auf Klausurtagung beschlossen

Die SPD-Landtagsfraktion ist mit der heute übermittelten Antwort der Landesregierung zu den Rechtsgrundlagen der Pensionszahlungen an die Ex-Minister Palmer und Döring ganz und gar unzufrieden. Die SPD halte die von der Regierung vorgenommene Rechtsauslegung des Ministergesetzes für falsch, so SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler. Nach der Rechtsauffassung der SPD müsse die Übergangsvorschrift in dem im Dezember 1997 geänderten Ministergesetz sehr eng ausgelegt und dürfe deshalb nicht auf politische Staatssekretäre ohne Kabinettsrang angewendet werden. Die SPD bleibe auch bei ihrer Rechtsauslegung, dass es Vertrauensschutz nach den Übergangsvorschriften nur für jene Regierungsmitglieder geben könne, die die Voraussetzungen dafür im Laufe der Legislaturperiode erfüllten. Die Ex-Minister Palmer und Döring bekämen deshalb zu Unrecht eine Pension schon vor ihrem 55. Geburtstag.

Die Antwort der Landesregierung auf den Brief des SPD-Fraktionsvorsitzenden an Ministerpräsident Teufel zeige im Übrigen sehr deutlich, dass die Regierung um den heißen Brei herumrede, so Drexler. Jenseits aller juristischen Auseinandersetzungen sei es politisch nicht zu verantworten, dass z. B. Polit-Frühpensionäre, die sich selbst aus dem Amt geohrfeigt haben, schon mit 42 eine fette Pension einstreichen.

Die SPD-Fraktion hat deshalb auf ihrer Klausurtagung in Schwetzingen am Vormittag einen dringlichen Antrag zum Ministergesetz beschlossen, der heute bereits eingebracht wurde und im Februar im Parlament behandelt werden soll. In diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Ruhegehaltszahlungen an die ehemaligen Minister Dr. Döring und Dr. Palmer „unverzüglich einzustellen bzw. zurückzuhalten“. Außerdem verlangt die SPD-Fraktion, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes unverzüglich vorgelegt wird. Darin soll nach dem Willen der SPD sichergestellt werden, dass die Mitglieder der jetzigen und künftiger Landesregierungen sowie alle amtierenden und künftigen politischen Staatssekretäre ihre Pension erst mit 65 bekommen. Außerdem sollen Erwerbseinkommen auch aus einer privaten Berufstätigkeit auf das Ruhegehalt von Ministern und politischen Staatssekretären angerechnet werden, so wie dies bei Beamten schon heute der Fall ist.

Für bemerkenswert hält SPD-Fraktionschef Drexler, dass nicht der von ihm angeschriebene Ministerpräsident ihm geantwortet hat, sondern der dafür nicht zuständige Finanzminister. Zuständig für die Auslegung des Ministergesetzes sei eindeutig das Staatsministerium, und deshalb sei der Antrag der SPD-Fraktion vom November 2004 zu den Ministerpensionen folgerichtig auch vom Staatsministerium beantwortet worden.

Drexler: „Der Ministerpräsident hat wohl erkannt, dass üppige Ministerpensionen für 42-jährige Ex-Minister nicht in die Landschaft passen. Statt daraus den richtigen Schluss zu ziehen und diesen unhaltbaren Zustand schleunigst zu ändern, taucht er ab und schiebt die Verantwortung dafür anderen zu. Spätestens bei der Debatte im Plenum über unseren heute eingebrachten Parlamentsantrag wird sich Teufel öffentlich dazu äußern müssen, warum er die Pensionszahlungen an Dr. Palmer und Dr. Döring für richtig hält, wo er doch andererseits den Arbeitnehmern im Land ständig längere Lebensarbeitszeiten und harte Einschnitte bei Renten und Pensionen verordnet.“

Helmut Zorell
Pressesprecher