Ute Vogt: „Mit Initiativen für einen gesetzlichen Mindestlohn und für ein stärkeres finanzielles Engagement des Landes beim Ausbau der Kleinkindbetreuung schärft die SPD ihr soziales Profil“

Weitere Forderungen: Schienennetz als öffentliches Gut sichern – Klimaschutzziele des Bundes stärker unterstützen

Mit einer zweitägigen Klausur im Haus der Abgeordneten in Stuttgart hat die SPD-Landtagsfraktion nach der Sommerpause ihre politische Arbeit wieder aufgenommen. Im Zentrum der Beratungen standen die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland und der Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebotes in Baden-Württemberg. „Mit Initiativen für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und für ein stärkeres finanzielles Engagement des Landes beim Ausbau der Kleinkindbetreuung schärft die SPD ihr soziales Profil“, sagte die SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Ute Vogt. Weitere wichtige Themen auf der Klausurtagung waren das weitere Vorgehen der SPD bei der geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn und Vorschläge zur konsequenteren Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Land.

Gerechter Lohn für gute Arbeit: Landesregierung soll Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz zum Mindestlohn im Bundesrat unterstützen
Die SPD-Landtagsfraktion will in Deutschland rasch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen. In einer Parlamentsinitiative wird die Landesregierung deshalb aufgefordert, den Mindestlohn-Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz im Bundesrat zu unterstützen. SPD-Fraktionschefin Ute Vogt forderte die Landesregierung auf, ihre bisherige ablehnende Haltung zur Einführung von Mindestlöhnen endlich zu revidieren.

Vogt sprach sich außerdem dafür aus, auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen branchenbezogene Mindestlöhne zu schaffen. Die Fraktion hatte sich auf ihrer Klausurtagung vom Landesbezirksfachbereichsleiter Postdienste der Gewerkschaft ver.di, Arnold Püschel, aus erster Hand über den aktuellen Tarifvertrag informiert.

Ute Vogt: „Der zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und den Postarbeitgebern vereinbarte Tarifvertrag muss jetzt schnell für allgemein verbindlich erklärt werden.“

Nach Ansicht der SPD schützen Mindestlöhne Arbeitnehmer verlässlich vor Dumpinglöhnen. „Wer Vollzeit arbeitet, soll davon anständig leben können und nicht auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sein“, betonte Vogt. Ziel des rheinland-pfälzischen Gesetzentwurfs sei es daher, sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes Arbeitseinkommen, das auch eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, erzielt werden kann.

Weil in den vergangenen Jahren die Niedriglohnbeschäftigung deutlich zugenommen habe, führe an der gesetzlichen Regelung eines Mindestlohns kein Weg vorbei. Rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten in Deutschland für ein Entgelt, das weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens betrage. Im August 2006 gab es bereits 574.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Menschen, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II erhielten; davon waren 420.000 Vollzeitbeschäftigte. Im Oktober 2006 erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II erhielten, auf 602.000. Diese Arbeitnehmer seien nicht in der Lage, durch ihre Arbeit ihr Existenzminimum zu sichern.

Allein in Baden-Württemberg bezogen im letzten Jahr mehr als 16.000 Vollzeitbeschäftigte ergänzend zu ihrem Lohn Arbeitslosengeld II. Das heißt, obwohl diese Arbeitnehmer acht Stunden oder mehr arbeiten, ist ihr Einkommen so niedrig, dass das Existenzminimum nicht gewährleistet ist. „Wer hart arbeitet, hat einen gerechten Lohn verdient. Und wenn der Arbeitgeber ihn nicht bezahlen will, muss eben der Gesetzgeber für den gebotenen sozialen Standard sorgen und eine Mindesthöhe festlegen“, betonte Vogt.

Mindestlöhne schützen nach Ansicht der SPD aber auch Arbeitgeber selbst vor Lohndumping. Unternehmen, die angemessene Arbeitsentgelte zahlen, müssten im Wettbewerb gegenüber Firmen mit untertariflichen Löhnen gestärkt werden. „Zur Zeit ist Lohndrückerei leider keine Seltenheit, was die Situation gerade der Klein- und Mittelbetriebe, die faire Löhne bezahlen, verschlechtert und dort Arbeitsplätze gefährdet“, sagte Vogt.

Kleinkindbetreuung: Land muss Kommunen beim Ausbau stärker unterstützen – Landeszuschuss auf 30 Prozent der Betriebskosten erhöhen
In einem Parlamentsantrag hat die SPD-Landtagfraktion die Landesregierung aufgefordert, die Kommunen beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes stärker zu unterstützen. Der Landeszuschuss für die Betriebskosten von Kinderkrippen soll sich nach dem Willen der SPD ab dem nächsten Jahr verdreifachen.

Ute Vogt: „Die Vereinbarungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebotes sind ein familienpolitischer Meilenstein. Erst recht für Baden-Württemberg, wo es zurzeit nur für knapp 10 Prozent aller Kleinkinder Betreuungsplätze gibt. Wir brauchen hier eine große Aufholjagd, bei der das Land den Kommunen stärker als bislang finanziell unter die Arme greifen muss.“

Der beschlossene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Jahr 2013 schaffe für die Familien verlässliche Rahmenbedingungen. Die Aufnahme in Wartelisten und die endlose Suche nach einem geeigneten Platz – für viele Familien heute noch traurige Realität – gehörten dann endgültig der Vergangenheit an.

Das vereinbarte Ziel, bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent aller Kleinkinder ein Betreuungsangebot zu schaffen, erfordere angesichts des gewaltigen Nachholbedarfs einen landespolitischen Kraftakt. Der Rechtsanspruch auf einem Betreuungsplatz ab dem Jahr 2013 stelle Land und Kommunen dann nochmals vor große Herausforderungen. Um den Rechtsanspruch flächendeckend zu gewährleisten, müsse das Platzangebot schnell weiter ausgebaut werden. „Unser Ziel ist es, für rund 45 bis 50 Prozent aller Kleinkinder Betreuungsplätze zu schaffen“, sagte Vogt.

Das Land müsse seinen bisher völlig unzureichenden Betriebskostenzuschuss in Höhe von lediglich 10 Prozent nun schnell aufstocken. Der jetzt notwendige rasche Ausbau des Platzangebotes könne nur dann ohne unangemessene Belastungen der Kommunen erreicht werden, wenn das Land seinen Zuschuss auf 30 Prozent der Betriebskosten erhöhe. Diese Forderung habe auch Städtetagspräsident Ivo Gönner erhoben.

Angesichts der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebotes müsse das Land seine eigenen, völlig unzureichenden Pläne rasch korrigieren. Bisher peile die Landesregierung bis zum Jahr 2011 lediglich für rund 20 Prozent aller Kleinkinder Betreuungsplätze an. Die Bund-Länder-Vereinbarung sehe jedoch bis zum Jahr 2013 bereits ein Angebot für 35 Prozent vor.

Ute Vogt: „Bis zum Jahr 2011 brauchen wir für mindestens 30 Prozent aller Kleinkinder Betreuungsplätze. Nur dann ist es realistisch, das Ziel von 35 Prozent im Jahr 2013 zu erreichen. Und nur dann ist gewährleistet, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Jahr 2013 im Land auch tatsächlich umgesetzt werden kann.“

Mit Blick auf die Bund-Länder-Vereinbarungen zum Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebotes müsse das Land seine Finanzplanung auf völlig neue Beine stellen. Derzeit beteilige sich das Land mit lediglich 15,5 Millionen Euro an den Betriebskosten der Krippen. Bis zum Jahr 2011 wolle es diesen Zuschuss auf bis zu 41 Millionen Euro erhöhen. „Diese Summe sieht zunächst nach viel aus, bürdet in Wirklichkeit aber den Löwenanteil der Ausbaukosten den Kommunen auf“, so Vogt.

Für die von der SPD verlangte Erhöhung des Landeszuschusses auf 30 Prozent müssten im Landeshaushalt bereits im kommenden Jahr rund 50 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Der Finanzbedarf der Folgejahre richte sich danach, wie schnell der Ausbau in den Kommunen vorankomme.

Schienennetz als öffentliches Gut sichern
Die SPD-Fraktion wendet sich weiter gegen die geplante Teilprivatisierung der Bahn in ihrer jetzigen Form. „Das Schienennetz muss als öffentliches Gut gesichert werden und deshalb vollständig in der Hand des Bundes verbleiben“, verlangte Vogt.

Die SPD befürchtet, dass die Bahn infolge einer Privatisierung ihre Verpflichtung zur Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum zugunsten von Renditeerwägungen über Bord wirft. Das Schienennetz und Bahnhöfe, in denen man noch Personal antreffe, welches einem Fahrkarten verkauft, sowie ein funktionierender Eisenbahnbetrieb in Nah-, Fern- und Güterverkehr seien ein unverzichtbarer Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge.

Ute Vogt: „Hauptaufgabe der Bahn muss es bleiben, für einen weitgehend flächendeckenden Erhalt guter Angebote für ihre Kunden zu sorgen und nicht die Renditeerwartungen internationaler Finanzinvestoren zu erfüllen.“

Land muss beim Klimaschutz Vorhaben des Bundes stärker unterstützen
Die Landesregierung muss nach Ansicht der SPD das von der Bundesregierung in Meseberg beschlossene Klimapaket stärker mit flankierenden Maßnahmen unterstützen. Die Große Koalition habe sich eine Reduzierung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40 Prozent vorgenommen. Die aktuell beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung reichen laut Prognosen jedoch nur für 35 Prozent. Die Lücke von 5 Prozent soll durch Anstrengungen der Länder und Kommunen geschlossen werden.

Ute Vogt: „Es kann nicht sein, dass der Bund seine Mittel für Klimaschutzmaßnahmen von 800 Mio. Euro in 2005 auf 2,6 Milliarden Euro für 2008 aufstockt, während das Land Baden-Württemberg mit lautem Tamtam ganze 3 Mio. Euro bereitstellt, um die vorhandenen Bundesprogramme zu flankieren, so wie in diesem Sommer geschehen.“

Vogt warf der Landesregierung vor, Klimaschutzpolitik zu inszenieren, wo sie nichts oder wenig kostet. Als Beispiel nannte sie das Wärmeschutzgesetz des Landes, das wahrscheinlich nie in Kraft treten werde. Denn das entsprechende Bundesgesetz sei von Umweltminister Gabriel längst auf den Weg gebracht, jedoch viel zu lange von der CDU-Bundestagsfraktion und Wirtschaftsminister Glos (CSU) ausgebremst worden.

Vor diesem Hintergrund sei es merkwürdig, dass Umweltministerin Gönner ein eigenes Wärmegesetz zum Einbau von klimafreundlichen Heizungen vorlege, wohl wissend, dass dieses wirkungslos werde, sobald das Bundesgesetz in Kraft trete, womit man nach dem derzeitigen Beratungsstand in wenigen Monaten rechnen könne. Hinzu komme, dass Gönners Gesetz nur private Wohnungen betreffe, öffentliche Gebäude sowie Geschäfte und Büros jedoch ausklammere, was klimaschutzpolitisch völlig unverständlich sei.

Anstatt mit einem Wärmegesetz, das in Kürze bereits Makulatur sein wird, viel Wind um nichts zu erzeugen, solle die Landesregierung lieber ihre unverantwortliche Blockade eines Ausbaus der Windenergie beenden. „Mit einer stärkeren Nutzung der Kleinen Wasserkraft und einer Windkraft- und Biogasoffensive könnte das Land seine klimaschutzpolitischen Hausaufgaben locker erfüllen und die Ziele des Bundes aktiv flankieren“, so Vogt.


Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher