MdL Marianne Wonnay: „Das Ziel, bis 2013 für 35 Prozent aller Kleinkinder einen Krippenplatz zu schaffen, ist nur erreichbar, wenn das Land die Kommunen stärker als bisher unterstützt“
Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Aktionsplan vorgelegt, mit dem die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern zum Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebots in Baden-Württemberg rasch umgesetzt und die Kommunen wirksam unterstützt werden können. Der Bund und die Länder hatten Ende August vereinbart, bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent aller Kleinkinder ein Betreuungsangebot zu schaffen. Ab dem Jahr 2013 soll es dann einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag geben. „Das Ziel, bis 2013 für 35 Prozent aller Kleinkinder einen Krippenplatz zu schaffen, ist nur erreichbar, wenn das Land die Kommunen stärker als bisher unterstützt“, sagte Marianne Wonnay, familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.
Kernpunkte des SPD-Aktionsplans sind eine kurzfristig bereits ab dem nächsten Jahr wirksam werdende Erhöhung des Landeszuschusses für Krippen, ein mittelfristig bis zum Jahr 2011 angelegter Ausbaupakt mit den Kommunen, der konkrete Vorgaben und Ausbauziele enthalte, und ein Konzept, das die bereits ab dem nächsten Jahr fließenden Investitionsmittel des Bundes für Krippen auf die Kommunen im Land gerecht verteilt.
Landes-Betriebskostenzuschuss für Krippen von 10 auf 30 Prozent erhöhen
Nach Ansicht von Wonnay sind die Kommunen in Baden-Württemberg nur dann in der Lage, mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder zu schaffen, wenn das Land seine bisher völlig unzureichende Förderung deutlich aufstockt. Die SPD fordert deshalb als Sofortmaßnahme, den Landes-Betriebskostenzuschuss für Kinderkrippen bereits ab dem kommenden Jahr von 10 auf 30 Prozent anzuheben.
Wonnay: „Dieser erhöhte 30-Prozent-Zuschuss soll nicht nur für neue Plätze, sondern auch für bereits bestehende Plätze gezahlt werden. Nur so kann vermieden werden, dass Kommunen, die bereits viel in den Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebots investiert hätten, unangemessen benachteiligt werden.“
Eine Verdreifachung des Betriebskostenzuschusses entspreche den Forderungen der baden-württembergischen Kommunen. So habe der Städtetag unlängst gefordert, den Zuschuss auf 30 Prozent zu erhöhen. Auch der Gemeindetag habe sich für ein größeres finanzielles Engagement des Landes bei den Krippen ausgesprochen.
Wonnay kritisierte die Hinhaltetaktik des Ministerpräsidenten gegenüber den Kommunen: „Städte und Gemeinden im Land brauchen rasch Planungssicherheit, wenn mit dem Ausbau schon im nächsten Jahr begonnen werden soll. Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass der Ministerpräsident erst am 10. Dezember diese Frage in einem Spitzengespräch mit den Kommunen erörtern will. Wenn Baden-Württemberg wirklich ein Kinderland sein will, dann darf sich die Landesregierung so ein Schneckentempo nicht leisten.“
Wonnay sprach sich dafür aus, die erforderlichen zusätzlichen Landesmittel bereits im kommenden Nachtragshaushalt bereitzustellen. Sie bezifferte die Mehrkosten für das kommende Jahr auf rund 50 Millionen Euro. Diese Mittel könnten im Landeshaushalt durch Umschichtungen und durch die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen aufgebracht werden, ohne dabei das Ziel der Nullverschuldung zu gefährden. Die SPD werde für die Beratungen zum Nachtragshaushalt ein Finanzierungskonzept vorlegen.
Ausbaupakt mit den Kommunen: Bis zum Jahr 2011 für 30 Prozent aller Kleinkinder Betreuungsplätze anbieten
Die Bund-Länder-Vereinbarung sehe vor, bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent aller Kleinkinder ein Betreuungsangebot zu schaffen. Angesichts des bisher völlig unzureichenden Platzangebotes in Baden-Württemberg erfordere diese Zielmarke einen Kraftakt von Land und Kommunen. Wonnay machte darauf aufmerksam, dass derzeit im Land nur für knapp 10 Prozent aller Kleinkinder Betreuungsplätze vorhanden seien.
Der Rechtsanspruch auf einem Betreuungsplatz ab dem Jahr 2013 stelle dann das Land und die Kommunen nochmals vor große Herausforderungen. Um den Rechtsanspruch ab 2013 flächendeckend zu gewährleisten, müsse das Platzangebot deshalb bereits jetzt schnell ausgebaut werden.
Wonnay forderte, in einem ersten Schritt zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2011 für 30 Prozent aller Kleinkinder einen Betreuungsplatz zu schaffen. Dies sei eine solide Grundlage, um das Ziel, bis zum Jahr 2013 ein Angebot für 35 Prozent zu schaffen, auch tatsächlich zu erreichen. Das Land müsse mit den Kommunen einen Ausbaupakt mit konkreten Etappenzielen für die kommenden Jahre zu vereinbaren. Im Rahmen eines solchen Ausbaupaktes könne auch in regelmäßigen Abständen anhand des Ausbaufortschritts die Frage geprüft werden, ob die Landesförderung ausreiche, um den Ausbauprozess zu unterstützen, oder ob das Land weitere Hilfen leisten müsse. Wichtig sei es auch, dabei die Förderung der frühkindlichen Bildung, insbesondere die Sprachförderung, mit zu berücksichtigen.
Landesregierung ohne Konzept zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung
Wonnay vermisst bei der Landesregierung dagegen konkrete Vorstellungen, wie sich das Platzangebot unter den neuen Rahmenbedingungen der Bund-Länder-Vereinbarung in den kommenden Jahren entwickeln soll. In der Antwort auf eine parlamentarische Initiative der SPD erkläre sie dazu sehr nebulös, „(es lasse) sich derzeit nicht konkret abschätzen, wie sich der jeweilige örtliche Bedarf zukünftig entwickeln wird. Dies gilt auch für die geplante Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Kindergartenjahr 2013/2014.“ (vgl. Landtagsdrucksache 14/1710).
Offenkundig halte die Landesregierung immer noch an ihrer vollkommen unzureichenden und veralteten Planung fest, bis zum Jahr 2011 nur für rund 20 Prozent der Kleinkinder Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Diese Bedarfsschätzung berücksichtige jedoch weder das seit dem 01.01.2007 neu eingeführte Elterngeld, das die Nachfrage nach einem Betreuungsplatz nach dem ersten Geburtstag des Kindes deutlich erhöhe, noch die jetzt vereinbarte Einführung eines Rechtsanspruches ab dem Jahr 2013.
Wonnay: „Obwohl die Landesregierung bisher nicht einmal im Ansatz weiß, wie sie die Bund-Länder-Vereinbarung umsetzen will, hat der Ministerpräsident noch Anfang September vollmundig verkündet, das Land wolle den Rechtsanspruch freiwillig schon vor 2013 erfüllen.“ Auf Nachfragen der SPD habe die Landesregierung nun einräumen müssen, dass diese Ankündigung des Ministerpräsidenten bislang ohne konkretes Umset-zungskonzept im Raum stehe.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs seien jedoch bereits jetzt konkrete Ausbauziele erforderlich. Die Landesregierung könne sich nicht länger um eine konkrete Aussage drücken, welches Platzangebot zur Gewährleistung des Rechtsanspruches erforderlich sei. Der Gemeindetag habe unlängst geschätzt, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2013 ein Platzangebot für 70 Prozent aller Kleinkinder erforderlich sei. Wonnay hält diese Schätzung zwar für zu hoch gegriffen, doch Erfahrungen aus anderen Bundesländern, in denen es bereits jetzt Rechtsansprüche für unter dreijährige Kinder gebe (z. B. Sachsen-Anhalt), legten den Schluss nahe, dass ein Platzangebot für immerhin rund 50 Prozent aller Kleinkinder vorhanden sein müsse, um den Rechtsanspruch zu gewährleisten.
Investitionskostenzuschuss des Bundes: Alle Regionen des Landes bei Auszahlung angemessen berücksichtigen
Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Krippenausbau sieht vor, dass der Bund ab dem Jahr 2008 einen Zuschuss zu den Investitionskosten und ab dem Jahr 2009 einen Zuschuss zu den Betriebskosten zahlt. Der Bund stellt für Investitionen in den Jahren 2008 bis 2013 einen Gesamtbetrag in Höhe von 2,15 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfällt ein Betrag von rund 297 Mio. Euro. Allein für das kommende Jahr seien 52 Millionen Euro vorgesehen, die der Bund an das Land überweist. Aufgabe des Landes ist es, diese Mittel auf die Kommunen zu verteilen.
Marianne Wonnay: „Viele Kommunen haben bereits konkrete Ausbaupläne, die allerdings so lange auf Eis liegen, bis Klarheit darüber herrscht, wie das Land die Bundesmittel auf die Kommunen verteilen will. Deshalb muss das Land umgehend Klarheit schaffen, wie das Verteilungsverfahren aussehen soll. Ein Chaos wie beim Ganztagsschulförderprogramm, bei dem die Bundesmittel nach dem ‚Windhundprinzip’ verteilt wurden, was erhebliche regionale Verzerrungen zur Folge hatte, darf sich nicht wiederholen.“
Gefragt sei ein Verteilungskonzept, in dem alle Regionen des Landes angemessen berücksichtigt werden. Bei der Mittelverteilung müsse zudem darauf geachtet werden, dass Kommunen, die bereits in der Vergangenheit viel in den Ausbau des Betreuungsangebotes investiert haben, nicht völlig leer ausgehen.
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher