MdL Birgit Kipfer: „Die Landesregierung darf den Verbraucherschutz nicht den Profitinteressen der Betreiber opfern, deshalb muss sie der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Vermittlungsausschuss heute zustimmen“

Brief an Staatsminister Stächele

Die SPD-Landtagsfraktion hat die Landesregierung eindringlich aufgefordert, der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrates heute zuzustimmen. Der überfällige Schutz gerade jugendlicher Verbraucher vor SMS-Abzocke dürfe nicht länger blockiert werde, so die medienpolitische Sprecherin der Fraktion, Birgit Kipfer. In einem Schreiben an Staatsminister Stächele wies die Medienexpertin darauf hin, dass besonders Jugendliche den undurchsichtigen und häufig unseriösen Methoden der Anbieter von Premium-SMS völlig schutzlos ausgeliefert seien. Die Bundesregierung habe dies erkannt und im Bundestag ein entsprechendes Gesetz eingebracht, das im Juni verabschiedet worden war. Die unionsregierten Länder hatten das Gesetz jedoch im Juli im Bundesrat blockiert.
Dieser Widerstand ist nach den Worten von Birgit Kipfer „paradox“, denn die Landesregierung habe zuvor selber vollmundig zum Schutz vor der Abzocke mit Premium-SMS aufgerufen. „Gerade die Landesregierung von Baden-Württemberg war mit Lippenbekenntnissen zum Verbraucherschutz immer schnell zur Stelle – nun liefert sie selbst den Beweis, dass dies nur Taktik war“, kritisiert Kipfer.
Von besonderer Bedeutung ist für Kipfer die geplante Transparenzregelung für so genannte Kurzwahl-Datendienste wie Klingeltöne und Logos, die ein Kostenrisiko vor allem für junge Handynutzer darstellten.
Das Gesetz sieht vor, dass der Anbieter den Kunden ab einem Preis von 1 Euro pro Klingelton per SMS vorab deutlich sichtbar und gut lesbar auf den Preis hinweisen muss. Der Erhalt dieser Information muss vom Kunden bestätigt werden. Nur dann besteht ein Anspruch auf das Entgelt. Vor Abschluss von Abonnementverträgen über solche Dienste müssen zusätzliche Informationen gegeben werden. Auch deren Erhalt muss vom Kunden per SMS bestätigt werden, sonst kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Bei Abonnements muss der Anbieter außerdem eine Warn-SMS versenden, wenn die Verbindlichkeiten des Kunden einen Betrag von 20 Euro erreicht haben.

Helmut Zorell

Pressesprecher