MdL Norbert Zeller: „Die Gerichtsentscheidung beweist: Statt Kinder individuell zu fördern, macht die Kultusministerin knallharte Prüfungen, um Kinder auszusieben“
Als schallende Ohrfeige für Kultusministerin Annette Schavan wertet die SPD-Landtagsfraktion das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, nach dem die Prüfungen für Grundschüler zur Aufnahme an Gymnasien zu schwierig sind (Aktenzeichen 6 K 1661/02). Ihr bildungspolitischer Sprecher Norbert Zeller hat die Landesregierung in einem Parlamentsantrag heute aufgefordert, aus der Entscheidung des Gerichts Konsequenzen zu ziehen. „Wir müssen endlich Formen für den Übergang in weiterführende Schulen schaffen, die Kindern im Alter von 10 Jahren gerecht werden“, verlangte Zeller.
„Knallharte Prüfungen, bei denen fast alle Kinder durchfallen, sind die falschen Maßnahmen – auch gerade nach den Ergebnissen der PISA-Studie“, so der SPD-Bildungsexperte. Gefragt sei ein Konzept, das den Kindern individuelle Förderung ermögliche und flexible Regelungen für den Übergang in weiterführende Schulen auch zu späteren Zeitpunkten vorsehe.
Norbert Zeller: „Brutale diskriminierende Aussiebemechanismen, wie sie dem Ministerium von Frau Schavan jetzt sogar per Gericht bescheinigt wurden, bringt Frust und Verärgerung bei Kindern wie Eltern. Zu Recht stellt sich jetzt wieder die Frage, ob das baden-württembergische Schulsystem wirklich fair ist.“
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte den Schulprüfungen des Kultusministeriums ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Aufgaben seien zu schwierig gewesen. Es gebe „beträchtliche Zweifel“, so das Gericht in seinem heute bekannt gegebenen Beschluss weiter, ob den Grundschülern in der Aufnahmeprüfung 2002 eine faire und rechtlich beanstandungsfreie Möglichkeit geboten wurde, ihre Eignung für den von ihnen gewünschten Schultypus unter Beweis zu stellen. So erhielten im Diktat in der Gruppe, in dem auch das Kind des Klägers aus dem Landkreis Reutlingen war, von 21 Kindern 16 die Note 5 oder 6.
Stellv. Pressesprecher