MdL Alexander Salomon: „Der Rückzug des Landes als Arbeitgeber wird durch eine Stärkung der inneren demokratischen Mitbestimmungsrechte am KIT ausgeglichen“
MdL Johannes Stober: „Vor der Verabschiedung des KIT-Gesetzes muss eine tarifrechtliche Vereinbarung zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen unter Dach und Fach sein“
Mit großer Genugtuung haben die beiden Karlsruher Abgeordneten Alexander Salomon (Grüne) und Johannes Stober (SPD) das am Dienstag (25.10.2011) von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) vor der Landespresse präsentierte Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) aufgenommen. „Der Gesetzentwurf trägt die Handschrift der beiden Regierungsfraktionen. Er hat wichtige Anregungen, die aus Gesprächen mit den Betroffenen am KIT resultieren, eins zu eins aufgegriffen und geregelt“, erklärten Salomon und Stober.
Salomon hob hervor, dass der Übergang der Arbeitgebereigenschaft vom Land an das KIT selbst nicht zu Lasten der Beschäftigten gehe. „Der Rückzug des Landes als Arbeitgeber wird durch eine Stärkung der inneren demokratischen Mitbestimmung am KIT ausgeglichen“, sagte der Grünen-Politiker. So erhalte der Personalrat mittelbar ein Mitglied im Aufsichtsrat, indem er der Findungskommission eine Person des öffentlichen Lebens dafür vorschlagen könne. Außerdem sei das Vorstandsmitglied für Lehre und akademische Angelegenheiten künftig nur dann gewählt, wenn es auch die Mehrheit der studentischen Vertreter im Senat hinter sich habe. „Mit dem neu geschaffenen Konvent erhalten die akademischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter am KIT nun wieder verbindlich ein Beratungs- und Vertretungsorgan“, unterstrich Salomon.
Für seinen Karlsruher Kollegen Johannes Stober (SPD) ist es ein großer Erfolg, dass es am KIT weiterhin einen einheitlichen Personalrat für die KIT-Beschäftigten und die Landesbediensteten am KIT gibt. Mit Blick auf die Arbeitsplatzsicherheit müssten die Mitarbeiter auch künftig so behandelt werden, als seien sie weiterhin noch Landesbeschäftigte. Entsprechende Regelungen würden derzeit zwischen dem Land und der Gewerkschaft ver.di verhandelt. „Vor der Verabschiedung des KIT-Gesetzes muss eine tarifrechtliche Vereinbarung zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen unter Dach und Fach sein“, verlangte Stober.
Da der nächste Aufsichtsrat erst in vier Jahren gewählt werde und im aktuellen Aufsichtsrat noch kein vom Personalrat vorgeschlagener Vertreter Mitglied sei, müsse hier eine Übergangsregelung gefunden werden. Stober und Salomon schlagen vor, dass der KIT-Senat sich zusammen mit dem Personalrat selbst auf eine Übergangslösung verständigen soll.
Stuttgart, 25. Oktober 2011
Martin Mendler
Pressesprecher