Die SPD sieht in dem Ziel des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes ein zwingendes Gebot, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip heraus ergibt. „Gerade dort, wo die Bürgerinnen und Bürger – wie vor Gericht – in besonderem Maße dem staatlichen Einfluss unterworfen sind, ist das Land zur weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet“, erklärte SPD-Rechtsexperte Sascha Binder.

Bereits Anfang Juli 2016 habe Justizminister Guido Wolf (CDU) einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. „Es ist bedauerlich, dass Grün-Schwarz sich bei einer Selbstverständlichkeit wie der Neutralitätspflicht bei Gericht fast ein Jahr im Streit verheddert hat“, kritisierte Binder.

Der SPD-Politiker kündigte an, die Argumente in den jetzt vorliegenden Stellungnahmen noch genau auszuwerten, um in den bevorstehenden Gesetzesberatungen bei Bedarf Nachbesserungen zu erreichen.

Stuttgart, 25. April 2017
Martin Mendler, Pressesprecher

Ansprechpartner

Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik