MdL Hans-Martin Haller: „Weil Investment und Betriebskosten nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden können, muss ein Kassensturz die Abfolge von SPNV-Maßnahmen abschichten“

Nach Ansicht des SPD-Verkehrsexperten Hans-Martin Haller zeigt sich immer deutlicher, dass an der bisherigen Konzeption, wonach das Land jeden Ausbau einer SPNV-Maßnahme ungeachtet seiner Folgewirkungen unterstützt, nicht mehr länger festgehalten werden kann. Eine Priorisierung sei auch in diesem Verkehrsbereich unabdingbar. „Weil Investment und Betriebskosten nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden können, muss ein Kassensturz die SPNV-Maßnahmen abschichten“, sagte Haller.

In der Vergangenheit hätten sich die Regierungen stets in der glücklichen Lage befunden, mit Regionalisierungsmitteln den Streckenausbau des SPNV und die daraus resultierenden höheren Fahrleistungen sowie dichtere Fahrpläne bezahlen zu können. Inzwischen aber sei die Grenzmarke überschritten, wie sich am Beispiel der Breisgau S-Bahn zeige. Die gebaute Streckenkapazität könne nicht im gewünschten Maße genutzt werden, da das Geld für den Fahrbetrieb fehle. „Deshalb muss man die Betriebskosten – in der Regel finanziert aus Regionalisierungsmittel – bei der Entscheidung, ob und wann eine Baumaßnahme durchgeführt wird, künftig mit berücksichtigen“, betonte Haller.

Damit die Schere zwischen Bedarf an Verkehrsleistungen und der Möglichkeit ihrer Finanzierung nicht weiter auseinanderlaufe, müsse der Bund einerseits die Regionalisierungsmittel angemessen erhöhen, andererseits für das 2019 auslaufende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) rasch eine Nachfolgeregelung finden. Andernfalls hält Haller die Weiterführung von erst in einem frühen Planungsstadium befindlichen SPNV-Projekten in ihrem bisherigen Umfang nicht mehr für sinnvoll und machbar.

Stuttgart, 2. November 2012
Martin Mendler
Pressesprecher