MdL Alfred Winkler: „Das Land muss sich der Klage von Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen, denn auch künftig kommt der Tierschutz bei der Hühnerhaltung zu kurz

Appell zum Kauf von Freiland- oder Bio-Eiern

Nach Ansicht von Alfred Winkler, tierschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, sind auch die ab Januar 2009 vorgeschriebenen größeren Käfige in der Legehennenhaltung nicht artgerecht. Winkler forderte deshalb die Landesregierung auf, sich der Klage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz gegen die neue Legehennenhaltungsverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschließen. „Auch künftig kommt der Tierschutz bei der Hühnerhaltung zu kurz“, sagte Winkler.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte ursprünglich im Jahre 2001 beschlossen, die Batteriehaltung bereits zum 1. Januar 2007 komplett abzuschaffen und für die Kleingruppenhühnerhaltung deutlich größere Käfige vorzuschreiben. Der Bundesrat kippte im April 2006 unter Führung der 13 unionsregierten Länder, darunter auch Baden-Württemberg, die neue tierschutzgerechtere Verordnung, „im Interesse der großen Eierkonzerne“, wie Winkler kommentiert.

Der SPD-Tierschutzexperte sieht in der neuen Legehennenverordnung keinen richtigen Fortschritt gegenüber der früheren Haltung in sehr engen Legebatterien, die das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteil von 1999 im Widerspruch zu den Anforderungen des Tierschutzes gesehen hatte.

Die Fläche je Legehenne in den so genannten Kleinvolieren wurde in der ab Anfang 2009 gültigen Regelung von bislang 550 cm2 auf lediglich 800 cm2 erhöht. Die Höhe der Käfige muss statt 45 Zentimeter in Zukunft 60 Zentimeter betragen. „Das hat mit artgerechter Haltung nichts zu tun und missachtet die Auflagen des höchsten deutschen Gerichts zum Tierschutz“, so die Kritik Winklers. Rheinland-Pfalz wolle deshalb die neue Verordnung völlig zu Recht in Karlsruhe korrigieren lassen. „Es stünde Baden-Württemberg gut zu Gesicht, diesen Weg mitzugehen“, sagte Winkler.

Als „bedauerlich genug“ bezeichnete Winkler den Umstand, dass eine große Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben durch die Abgabe einer so genannten Umstellungserklärung, mit der sie die Neuausrichtung ihrer Hennenhaltung auf die geräumigeren Kleinvolieren schlüssig darlegen müssen, eine Übergangsfrist erhalten und bis Ende 2008 sogar die alte, tierschutzwidrige Batteriehaltung weiter betreiben können.

In Baden-Württemberg werde die Kleingruppenhaltung von ca. 25 Prozent der Tierhalter bevorzugt. Etwa 75 Prozent der Umstellungsbetriebe bevorzuge hingegen die Bodenhal-tung einschließlich der Freilandhaltung.

Nach Angaben Winklers wurden in Baden-Württemberg 34 Betriebe zum 1. Januar 2007 auf behördliche Anordnung geschlossen, weil sie kein verbindliches Konzept zur Beendigung der Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen angezeigt hatten.

Mit Blick auf die bevorstehenden Osterfeiertage empfahl Winkler den Kauf von Freiland- und Bio-Eiern: „Dieses Mindestmaß an Rücksicht auf die von uns genutzten Kreaturen sollte uns notfalls auch ein paar Cent mehr wert sein.“

Martin Mendler

Stellv. Pressesprecher