„Minister Lucha verwechselt Pflicht und Kür, wenn er die Erhöhung der Mittel zur Umsetzung des Bundesteilhabgesetzes als besondere Leistung der Landesregierung verkaufen will“, sagt Dr. Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD im Landtag: „Die Kommunen bekommen nur das Geld, das ihnen von Anfang an zustand, und dass sie es bekommen, ist mehr als überfällig.“

Kliche-Behnke: „Der Minister verwechselt auch Ursache und Wirkung: Der Systemwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe war nicht nur dringend nötig, er wurde auch politisch gewollt. Dass damit auch die Kosten steigen werden, war bekannt und allen Beteiligten bewusst. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung selbst die Kommunen zu Trägern der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz bestimmt. Andere Länder fanden andere Lösungen, Baden-Württemberg nahm die Kommunen in die Pflicht. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber dann muss das Land die Kommunen eben auch mit den notwendigen Mitteln ausstatten. Der Bund hat den Ländern für die bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen insgesamt fünf Milliarden Euro Konnexitätsausgleich zur Verfügung gestellt – Geld, das im Land noch nicht einmal vollständig weitergegeben wurde. Umso befremdlicher, wie Minister Lucha den Hinweis auf selbstverständlichen Zahlungen an die Kommunen sofort mit einem Fingerzeig nach Berlin verbinden will. Wenn es um die finanzielle Ausstattung für das Teilhabegesetz geht, liegt der Ball im Moment nicht beim Bund, sondern eben beim Land – egal, wie oft der Minister einen anderen Eindruck erwecken will.“

Dr. Hendrik Rupp
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Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik