Martin Rivoir: „Wenn einkommensschwache Familien bei den Studiengebühren auf die Verschuldung verwiesen werden, dann entspricht das nicht unserer Vorstellung von sozial verträglich“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Rivoir, ist vom heutigen Urteil des VGH Mannheim zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren enttäuscht. Vor allem ein Aspekt der Urteilsbegründung stößt bei Rivoir auf Unverständnis: „Wenn einkommensschwache Familien bei den Studiengebühren auf die Verschuldung verwiesen werden, dann entspricht das nicht unserer Vorstellung von sozial verträglich.“

Rivoir machte auf den statistisch belegbaren Sachverhalt aufmerksam, dass Studiengebühren Kinder aus einkommensschwachen Familien vom Studium abhalten und die Studiengebührendarlehen auch nach der Zinssenkung vom Frühjahr 2008 nach wie vor nur verschwindend in Anspruch genommen werden.


Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher