MdL Reinhold Gall: „Die finanziellen und bürokratischen Vorteile des Verfahrens bleiben ungenutzt, weil die Landesregierung seit fünf Jahren einen Pilotversuch nicht auf die Reihe bekommt“
Die SPD-Landtagsfraktion hat der Landesregierung vorgeworfen, die Einführung eines elektronischen Zahlungsverfahrens bei der Polizei seit Jahren zu verschleppen. „Die finanziellen und bürokratischen Vorteile des Verfahrens bleiben ungenutzt, weil die Landesregierung seit fünf Jahren einen Pilotversuch nicht auf die Reihe bekommt“, tadelte der Abgeordnete Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer und Polizeisprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Die Potenziale eines elektronischen Zahlungsverfahrens bei der Polizei liegen für Gall auf der Hand: ein schnellerer Geldzufluss in den Landeshaushalt, weniger Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und eine Entlastung für die Polizei.
Gall nannte es unverantwortlich, dass ein Zwist zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium auf den Schultern der Bürger und Polizisten im Land ausgetragen werde. Die Landesregierung hatte bereits auf eine Anfrage des damaligen Parlamentarischen Geschäftsführers und Polizeisprechers Günter Fischer vom 20.03.2003 geantwortet, dass das Innen- und das Finanzministerium mit den Vorbereitungen für die Durchführung eines Pilotprojekts befasst sind (Drucksache 13/1824).
Viel weiter sind die beiden Ressorts leider nicht gekommen. Denn auf eine aktuelle SPD-Anfrage musste die Landesregierung erneut kleinlaut antworten, dass man das Projekt noch immer intern abstimme und vorbereite. „Zielgerichtetes Arbeiten und effiziente Nutzung von Ressourcen sieht anders aus“, empört sich Gall.
Als vorbildlich empfahl Gall das Vorgehen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort sei dieses System zum bargeldlosen Bezahlen von Verwarnungen und Sicherheitsleistungen in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren bei der Polizei bereits zum 1. Januar 2004 flächendeckend eingeführt worden. Nach ersten Erfahrungsberichten soll dort das Verfahren sowohl bei den betroffenen Bürgern als auch beim Polizeivollzugsdienst auf große Akzeptanz stoßen. Dies räumte auch die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem SPD-Antrag ein. Eine Wirtschaftlichkeitsvermutung geht im Übrigen davon aus, dass sich das Verfahren in Nordrhein-Westfalen auch bei relativ kleinen Beträgen rechnet.
Reinhold Gall: „Was sich die Landesregierung bei der Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei der Polizei leistet, gleicht allmählich einem Schildbürgerstreich. Man will modern und bürgernah zugleich sein, doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen auch hier einmal wieder meilenweit auseinander. Ich erwarte, dass die beiden betroffenen Ministerien nun unverzüglich mit dem geplanten Pilotprojekt zu Potte kommen.“
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher