MdL Reinhold Gall: „Der Fahndungserfolg beweist, dass die bestehenden Instrumente funktionieren. Für schärfere Gesetze, die massiv in Grundrechte eingreifen, gibt es keinen Grund“

Im regierungsinternen Streit zur Einführung einer Online-Durchsuchung von Computern bekommt Baden-Württembergs Justizminister Goll (FDP) Rückendeckung von der SPD-Landtagsfraktion. „Der aktuelle Fahndungserfolg beweist, dass die bestehenden Instrumente funktionieren. Für schärfere Gesetze, die massiv in Grundrechte eingreifen, gibt es keinen Grund“, sagte Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Die SPD teile die Auffassung Golls, dass die bestehenden Fahndungsmethoden völlig ausreichten. Die von Innenminister Rech wie auch von Bundesinnenminister Schäuble (beide CDU) geforderte heimliche Ausspähung von PC-Festplatten dürfe nicht gesetzlich verankert werden, „weil Kernbereiche privater Lebensgestaltung trotz Terrorgefahr geschützt bleiben müssen“, sagte Gall. Er appellierte an die Südwest-FDP, bei einem klaren Nein zu bleiben.

Gall geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden bei der Online-Durchsuchung ohnehin ähnlich hoch legen wird wie bei der Wohnraumüberwachung. Im Ergebnis käme dann eine Anwendung nur in äußerst begrenzten Einzelfällen in Betracht. „Ich bezweifle, ob dies eine derart massive Eingriffskompetenz des Staates rechtfertigt“, begründete Gall seine ablehnende Haltung zum Einsatz eines „Bundestrojaners“.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher