MdL Rainer Stickelberger: „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht dem Gesetzgeber klarere und strengere Fingerzeige für die Schaffung eines gerechteren Landtagswahlrechts gibt“
Das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs zur Wahlprüfungsbeschwerde mehrerer SPD-Kandidaten gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 26. März 2006 bleibt mit Blick auf die als verfassungskonform angesehenen Abweichungen in der Größe der Wahlkreise hinter den Erwartungen der SPD-Landtagsfraktion zurück. „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht dem Gesetzgeber klarere und strengere Fingerzeige für die Schaffung eines gerechteren Landtagswahlrechts gibt“, kommentierte Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, den Ausgang des Verfahrens.
Als „Lichtblick“ bezeichnete Stickelberger die Maßgabe des Gerichts, dass der Gesetzgeber bei den Toleranzgrenzen sich nicht wie bisher ausschließlich an der Zahl der Wahlberechtigten bei der vorangegangenen Landtagswahl zu orientieren habe, sondern bei erkennbaren überproportionalen Veränderungen der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises gehalten sei, durch eine rechtzeitige Umgestaltung der Wahlkreise eine Überschreitung der Toleranzgrenze von bis zu 25 v. H. der Durchschnittsgröße zu verhindern.
Nach den Worten Stickelbergers ändert das Urteil des Staatsgerichtshofs indessen nichts an dem politischen Willen der SPD-Landtagsfraktion, das bestehende Landtagswahlrecht durch eine gerechtere Neuabgrenzung der Wahlkreise im Rahmen einer umfassenden Parlamentsreform zu novellieren. Die Pläne der SPD sehen vor, dass kein Wahlkreis mehr als 10 bis 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweicht.