Claus Schmiedel: „Eine Anhebung der steuerlichen Absetzbarkeit stabilisiert die Auftragslage im Handwerk, sichert Arbeitsplätze und stützt die schwächelnde Konjunktur“
Brief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
Für Handwerkerleistungen soll es nach einem Vorschlag von SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel einen besseren Steuerbonus geben. Eine entsprechende Forderung richtete Schmiedel in einem persönlichen Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. „Eine Anhebung der steuerlichen Absetzbarkeit stabilisiert die Auftragslage im Handwerk, sichert Arbeitsplätze und stützt die schwächelnde Konjunktur“, sagte Schmiedel zur Begründung seines Vorstoßes.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Förderung der Familien und haushaltsnaher Dienstleistungen vom 15. Oktober 2008 will die Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen verbessern. Bislang beziehen sich diese allerdings nur auf geringfügige und sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Die Steuerermäßigung bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen soll im vorliegenden Gesetzentwurf demgegenüber unverändert bei 20 Prozent und einem Höchstbetrag von 600 Euro bleiben.
An dieser Schwachstelle des Gesetzentwurfs setzt die Initiative Schmiedels an. Nach seinen Worten hat sich der Steuerbonus für Handwerkerleistungen im § 35a EStG ebenso bewährt wie die dort geregelten Steuerermäßigungen für die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse. Deshalb sollten auch Verbesserungen bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.
Wörtlich heißt es in Schmiedels Brief an Bundesfinanzminister Steinbrück: „Ich schlage deshalb vor, dass bei einem gleichbleibenden Abzugssatz von 20 Prozent der Höchstbetrag der Steuerermäßigung mindestens verdoppelt, d. h. mindestens auf 1.200 Euro angehoben werden sollte.“
Damit könnten künftig Arbeitsleistungen von Handwerkern bis zu 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Schmiedel bezeichnete eine solche Verdoppelung der Höchstgrenze als eine angemessene Gleichbehandlung des steuerlichen Handwerkerbonus gegenüber den Verbesserungen bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.
Schmiedel sieht sich bei diesem Thema auch grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag. Auch dessen Präsident Möhrle und Hauptgeschäftsführer Richter forderten in einem Schreiben an die SPD-Landtagsfraktion im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens von Bundestag und Bundesrat „einen deutlich verbesserten Steuerbonus für Handwerkerleistungen“.
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher