Bei der Wohnungsvermietung ist es schon so geregelt, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Überlegungen auf Bundesebene, diese Regelung auch auf den Grundstücks- und Immobilienverkauf zu übertragen, sind schlüssig. Dann würde auch hier gelten: Wer bestellt, der zahlt. Und dadurch könnten die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf gesenkt werden – wichtig in Zeiten weiter steigender Preise und ein Beitrag dazu, den Einzug in die eigenen vier Wände zu erleichtern.
Stuttgart, 25. Januar 2017, Statement von MdL Daniel Born, Wohnungspolitischer Sprecher



