Bei der Wohnungsvermietung ist es schon so geregelt, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Überlegungen auf Bundesebene, diese Regelung auch auf den Grundstücks- und Immobilienverkauf zu übertragen, sind schlüssig. Dann würde auch hier gelten: Wer bestellt, der zahlt. Und dadurch könnten die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf gesenkt werden – wichtig in Zeiten weiter steigender Preise und ein Beitrag dazu, den Einzug in die eigenen vier Wände zu erleichtern.

Stuttgart, 25. Januar 2017, Statement von MdL Daniel Born, Wohnungspolitischer Sprecher

Ansprechpartner

Sven Plank
Büroleiter des Fraktionsvorsitzenden