MdL Birgit Kipfer: „Das Urteil der Karlsruher Richter stärkt den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk – und das ist auch richtig so!“

Die SPD-Landtagsfraktion hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung von Rundfunkgebühren begrüßt. „Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – und das ist auch richtig so!“ sagte die Abgeordnete Birgit Kipfer, medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Sie sei sehr froh darüber, dass die Einflussnahme der Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nun höchstrichterlich begrenzt wurde.

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter werde es in Zukunft wesentlich schwerer für die Länder, die von der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF) vorgeschlagenen Gebührensätze zu verändern. „Die Stärkung der KEF als unabhängiges Gremium ist ein ganz wichtiger Schritt, um die Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem auch die Gebührenakzeptanz in der Bevölkerung zu stärken“, sagte Kipfer. Sie betonte, dass die KEF kein willfähriges Gremium sei, das sich einseitig als Sachwalter der Interessen der Rundfunkanstalten aufspiele. Ganz im Gegenteil: die Vorschläge der nach beiden Seiten hin – also Richtung Politik und Rundfunkanstalten gleichermaßen – unabhängigen KEF seien stets gut begründet und ausgewogen gewesen.

„Aufgabe der Politik ist es vielmehr, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im digitalen Zeitalter zu sichern“, stellte Kipfer klar. Auch in einem dualen Rundfunksystem müsse ein fairer Wettbewerb zwischen privaten Anbietern und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gewährleistet werden. Zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehöre auch die digitale Verbreitung von Programminhalten. „Der freie Zugang zu allen öffentlich-rechtlichen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangeboten ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Gemeinwesens“, unterstrich Kipfer.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher