- Industrie-Zukunftsprogramm
Damit Beschäftigte ihren Arbeitsplatz wechseln können, müssen zugleich neue Arbeitsplätze entstehen. Baden-Württemberg verfügt bereits über zahlreiche Programme zur Wirtschafts-, Innovations-, Forschungs- und Transformationsförderung. Diese stehen jedoch zu oft unverbunden nebeneinander. Wir wollen sie deshalb in einem Industrie-Zukunftsprogramm Baden-Württemberg bündeln und auf ein gemeinsames Ziel ausrichten: industrielle Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze im Land zu sichern und neu zu schaffen.
Unternehmen sollen über eine zentrale Anlaufstelle Zugang zu geeigneten Förderangeboten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union erhalten. Unterstützt werden Investitionen, mit denen Betriebe ihre Produktion modernisieren, neue Produkte entwickeln, zusätzliche Märkte erschließen oder neue industrielle Kapazitäten in Baden-Württemberg aufbauen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie sowie auf Batterie- und Speichertechnologien, Leistungselektronik, Software, autonomem Fahren, industrieller KI und klimaneutralen Produktionsverfahren.
Besondere Unterstützung benötigen kleine und mittlere Zulieferbetriebe, die technologisch leistungsfähig sind, die notwendigen Investitionen aber nicht allein finanzieren können. Auch strategisch wichtige Neuansiedlungen müssen aktiver begleitet werden. Das Land soll dafür geeignete Flächen, schnelle Genehmigungsverfahren, Forschungskooperationen und Fördermöglichkeiten aus einer Hand anbieten.
Entscheidend ist, was die Förderung bewirkt. Bei größeren Förderungen müssen deshalb verbindliche Ziele für Investitionen, Standortentwicklung, Beschäftigung und Ausbildung vereinbart werden. Wer öffentliches Geld erhält, muss nachweisen, wie viele Arbeitsplätze dadurch gesichert oder neu geschaffen werden. Die Einhaltung dieser Zusagen wird überprüft. Werden sie ohne nachvollziehbaren Grund nicht erfüllt, müssen Fördermittel anteilig zurückgezahlt werden.
Dabei gilt: Öffentliches Geld muss öffentlichen Nutzen schaffen. Wir messen Wirtschaftsförderung nicht daran, wie viel Geld ausgegeben wurde, sondern daran, wie viele private Investitionen ausgelöst und wie viele gute, möglichst tarifgebundene Arbeitsplätze dadurch gesichert oder neu geschaffen wurden.
- Arbeitsmarktdrehscheiben Industrie Baden-Württemberg
Unser Ziel ist es, möglichst viele Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie zu erhalten. Wir müssen aber auch eine konkrete Antwort für diejenigen Beschäftigten geben, deren bisheriger Arbeitsplatz trotz aller Anstrengungen wegfällt. Für sie darf der Weg nicht in die Arbeitslosigkeit führen. Unser Anspruch ist: von einem guten Industriearbeitsplatz möglichst direkt in den nächsten.
Das Land muss Treiber sein für den deutlichen und flächendeckenden Ausbau von regionalen Arbeitsmarktdrehschreiben, die es vereinzelt schon gibt. Unternehmen, die Personal abbauen müssen, werden mit Unternehmen zusammengebracht, die Fachkräfte suchen. Dabei geht es nicht nur um einen Wechsel innerhalb der Automobilindustrie. Die Fähigkeiten der Beschäftigten werden auch im Maschinen- und Anlagenbau, in der Elektro- und Energietechnik, der Bahnindustrie, der Luft- und Raumfahrt oder der Medizintechnik gebraucht.
Wo Qualifikationen noch nicht vollständig passen, muss Weiterbildung beginnen, bevor der bisherige Arbeitsplatz verloren geht. Kurzarbeit, Qualifizierung, Transfergesellschaften und direkte Vermittlung müssen dafür besser miteinander verzahnt werden. So halten wir industrielle Fachkräfte und ihr Wissen in Baden-Württemberg.
- Befristete Transformationsregelung bei der Altersrente
Die industrielle Transformation trifft auch Beschäftigte, die seit Jahrzehnten gearbeitet, Beiträge gezahlt und den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes mit aufgebaut haben. Viele von ihnen haben bereits mit 16 oder 17 Jahren ihre Ausbildung begonnen. Wenn ihr Arbeitsplatz mit Ende 50 oder Anfang 60 wegfällt, ist eine vollständige berufliche Neuorientierung trotz ihrer Erfahrung nicht immer realistisch.
Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine auf fünf Jahre befristete Transformationsregelung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein. Beschäftigte, die mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht haben und unmittelbar von einem erheblichen transformationsbedingten Personalabbau betroffen sind, sollen innerhalb dieses Zeitraums bereits ab dem vollendeten 64. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung ist, dass der Personalabbau nachvollziehbar transformationsbedingt erfolgt, in einem Sozialplan geregelt ist und zuvor ernsthaft geprüft wurde, ob der Arbeitsplatz erhalten, eine passende Qualifizierung angeboten oder eine Vermittlung in ein anderes Unternehmen ermöglicht werden kann.
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