MdL Marianne Wonnay: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Fördersatz des Landes nicht mehr haltbar“

Die Landesförderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen muss nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Sicht der SPD auf eine neue Grundlage gestellt werden. „Die bisherige Förderung des Landes ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr länger haltbar“, sagte die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Marianne Wonnay.

Das Gericht hatte in einem kürzlich erfolgten Urteil festgestellt, dass anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Anspruch auf Förderung von mindestens 80 Prozent ihrer Kosten durch den Staat haben. In der Antwort auf eine unmittelbar darauf gestartete parlamentarische Initiative der SPD hat die Landesregierung nun einräumen müssen, dass die Landesförderung bisher deutlich unter diesem Fördersatz liegt.

Marianne Wonnay: „Das Land erstattet den Beratungsstellen bisher nur zwischen 37 und 43 Prozent der Kosten. Dieser Fördersatz ist viel zu niedrig, um den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichtes gerecht zu werden.“ Die SPD-Abgeordnete fordert deshalb die Landesregierung auf, umgehend ein Konzept für eine neue Landesförderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vorzulegen, das die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zieht.

Marianne Wonnay: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung eine staatliche Aufgabe ist, für die der Staat auch dann die Verantwortung trägt, wenn sie durch freie Träger ausgeführt wird.“

Wonnay wies zudem darauf hin, dass auch im Hinblick auf die steigende Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen bei minderjährigen Frauen die Beratung im Land intensiviert werden müsse. Von 1996 bis zum Jahr 2002 hat die Zahl der Abbrüche Minderjähriger in Baden-Württemberg um 38 Prozent zugenommen. Auch aus diesem Grund sei eine bessere finanzielle Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land dringend geboten.“

Derzeit beläuft sich der Zuschuss des Landes für Fachkräfte in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf rund 25.500 Euro je Vollzeitkraft. In den 83 anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind rund 170 Vollzeitkräfte und 60 Honorarkräfte tätig. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land befinden sich überwiegend in der Trägerschaft von Pro Familia und Diakonie.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher