MdL Christine Rudolf: „Die Landesregierung muss endlich handeln und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Privatschulförderung befolgen“

Gesetzentwurf der SPD in erster Lesung im Landtag

Mit einer Änderung des Privatschulgesetzes will die SPD den Schulen in Freier Trägerschaft in Baden-Württemberg gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine solide und verlässliche finanzielle Ausstattung verschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion wurde am Donnerstag im Stuttgarter Landtag in erster Lesung beraten.

Die SPD-Bildungsexpertin Christine Rudolf warf der Landesregierung in der Debatte vor, die notwendigen Änderungen immer wieder verschleppt zu haben. „Die Novelle des Privatschulgesetzes ist längst überfällig. Den Versprechungen der Landesregierung und ihrer Kultusministerin sind bislang nie Taten gefolgt. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir der Landesregierung nun auf die Sprünge helfen“, sagte Rudolf.

Bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP sei festgehalten, dass noch in dieser Legislaturperiode die Privatschulförderung weiterentwickelt werde solle. Eine Verbesserung herbeizuführen und den Fördersatz auf 80 Prozent der tatsächlichen Kosten eines Schülers im öffentlichen Schulwesen dauerhaft zu garantieren, sei als Ziel benannt worden. Sogar im Rahmen der Haushaltsberatungen, so Rudolf, habe Kultusministerin Schavan erneut versprochen, die finanzielle Situation der Privatschulen zu verbessern.

Rudolf: „Passiert ist außer Ankündigungen und Versprechungen nichts. Es ist höchste Zeit, dass wir Nägel mit Köpfen machen und die Änderung des Privatschulgesetzes endlich beschließen.

Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, den Privatschulen einen jährlichen Zuschuss pro Schüler von mindestens 80 Prozent der tatsächlichen Kosten eines Schülers an einer entsprechenden öffentlichen Schule zu gewähren. Rudolf: „Das Gesetz muss rasch in Kraft treten, damit die Privatschulen Planungssicherheit bekommen und die Schließung von Schulen wegen unzureichender Landeszuschüsse abgewendet werden kann.“

Der dringende Handlungsbedarf für eine finanzielle Besserstellung der Privatschulen und für eine entsprechende Gesetzesnovelle ergibt sich nach den Worten Rudolfs auch aus der ungebrochenen Nachfrage nach Plätzen an den Privatschulen im Land. Nach Angaben des Kultusministeriums werde die Schülerzahl im nächsten Schuljahr von 94.900 auf 103.700 steigen.

Die Aufforderung an den Gesetzgeber, sich bei der staatlichen Förderung der Privatschulen an den Kosten des öffentlichen Schulwesens zu orientieren, geht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Januar 2000 zurück. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil auch die konkrete Größenordnung vorgegeben, nach der bei Schulen in Freier Trägerschaft mindestens 80 Prozent der Kosten eines Schülers mit Zuschüssen gedeckt sein sollten.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher