MdL Nils Schmid: „Steuerstraftäter werden in Baden-Württemberg bevorzugt behandelt. Mit dieser Klassenjustiz muss Schluss sein“
Nach Ansicht von Nils Schmid, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dürfen Steuerstraftaten in Baden-Württemberg nicht länger wie Kavaliersdelikte geahndet werden. Die Stellungnahme der Landesregierung auf einen SPD-Antrag bestätige, dass bei Steuerstraftätern trotz hoher Schadenssummen besonders häufig von einer Anklageerhebung abgesehen und die Straftat stattdessen mit einem nicht öffentlich verhandelten Strafbefehl geahndet wurde. Diese bevorzugte Behandlung von Steuerstraftätern gelte in besonders krasser Weise für den Fall Würth. „Steuerstraftäter werden in Baden-Württemberg bevorzugt behandelt. Mit dieser Klassenjustiz muss Schluss sein“, so Schmid.
Die Antwort der Landesregierung zeige auf, dass den 31 aufgeführten Fällen mit einer ungewöhnlich hohen Geldstrafe von mindestens 700 Tagessätzen in 23 Fällen Steuerdelikte zugrunde lagen. Diese Geldstrafen von mindestens 700 Tagessätzen wurden wiederum in 28 der 31 Fälle durch Strafbefehl geahndet. Im Fall Würth ergebe sich eine besonders bevorzugte Behandlung aufgrund der sehr hohen Schadenssumme. Bei den von der Landesregierung aufgeführten Strafbefehlen von mindestens 700 Tagessätzen handele es um Fälle, deren Schadenssumme deutlich unter einer Million Euro liege.
Im Fall Würth müsse nach Medienberichten indes von einer Schadenshöhe im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich ausgegangen werden. Für Schmid ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass bei dieser Schadenshöhe lediglich ein Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung ergangen sei. Erschwerend komme bei der Beurteilung der Strafzumessung hinzu, dass der Straftäter Würth überhaupt kein Unrechtsbewusstsein und keine Reue gezeigt habe.
Die generalpräventive Funktion von Strafen kommt nach Auffassung von Schmid bei einer Erledigung durch einen Strafbefehl an Stelle einer Anklage und öffentlichen Verhandlung nicht angemessen zur Geltung. Auch die Beschränkung auf eine Geldstrafe habe nur begrenzt abschreckende Wirkung. Die besonders häufige Erledigung von Steuerstraftaten durch einen Strafbefehl leiste deshalb der weit verbreitenden Einschätzung von Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt Vorschub.
Schmid fordert deshalb, dass Staatsanwaltschaften in Absprachen wie im Fall Würth künftig nur dann einwilligen dürfen, wenn von allen Beteiligten die Zustimmung dafür vorliegt, dass Straftat, Schadenshöhe, Schadens-Wiedergutmachung sowie Strafmaß und die Begründung dafür öffentlich gemacht werden.
Nils Schmid: „Das Versteckspiel vor der Öffentlichkeit bei Steuerstraftaten – auch noch ausgerechnet unter Berufung auf das Steuergeheimnis – muss beendet werden.“
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher