MdL Carla Bregenzer: „Schlecht gemeint und schlecht gemacht – Ziele und Instrumente der Reform des Wissenschaftsministers gehen an den tatsächlichen Problemen der Hochschulen vorbei“

Frankenbergs Gesetzentwurf drückt unsere Hochschulen in die Schablone von Schraubenfabriken

Die von der Landesregierung geplante Novellierung des Hochschulgesetzes stößt bei der SPD in den entscheidenden Punkten auf Ablehnung. „Schlecht gemeint und schlecht gemacht – Ziele und Instrumente der Reform des Wissenschaftsministers gehen an den tatsächlichen Problemen der Hochschulen vorbei“, fasste Carla Bregenzer, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, ihre Kritik an der Gesetzesnovelle zusammen. Frankenbergs Reform drücke die baden-württembergischen Hochschulen „in die Schablone von Schraubenfabriken“, ergänzte Bregenzer.

Nach Ansicht der SPD wird den Hochschulen Autonomie lediglich auf dem Papier, nicht aber für die alltägliche Praxis zugestanden. „In Wirklichkeit sind die Hochschulen einem ausgeklügelten Ineinanderspielen von externem und ministerialem Einfluss unterworfen“, rügte Bregenzer. Die Identifikation der Hochschulangehörigen mit ihrer Institution und ihren Aufgaben nehme dadurch noch mehr ab. Mit Frankenbergs Hochschulnovelle entstehen nach Bregenzers Worten innerhalb der Hochschulen steile Hierarchien von An- und Unterordnung, die Motivation behindern und vereiteln.

Der Gesetzentwurf stütze sich darüber hinaus voller Absicht und geradezu programmatisch auf Begrifflichkeiten aus der Welt der Ökonomie, die den Hochschulen und ihren Aufgaben jedoch unangemessen und in ihren Auswirkungen schädlich seien.

Als einen weiteren Kritikpunkt nannte Bregenzer die Entdemokratisierung der Hochschulen, die mit der Gesetzesnovelle ganz in der schlechten Tradition ihrer Vorgänger weiter beschleunigt werde.

SPD will im Gesetzgebungsverfahren mit Änderungsanträgen Schwachpunkte der Hochschulnovelle beseitigen
Mit zahlreichen Änderungsanträgen will die SPD-Landtagsfraktion in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am kommenden Donnerstag im Anschluss an die Anhörung der Hochschulen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen. Die geplanten Initiativen der SPD zielen auf die nachfolgenden Schwachpunkte der Gesetzesnovelle:

Einseitige Ausgestaltung von Hochschulverträgen
Mehrjährige Hochschulverträge sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig die inhaltliche Weichenstellung und die staatliche Finanzierung regeln. Kommt es zwischen Ministerium und Hochschule darüber zu keiner Einigung, kann das Ministerium letztendlich die Finanzierungsmodalitäten einseitig festlegen.

Die SPD verlangt dagegen, dass die Hochschulverträge insgesamt der Zustimmung des Landtags bedürfen, weil von ihnen aus die Entwicklung der Hochschullandschaft insgesamt bestimmt wird. (vgl. § 13 des Entwurfs).

Keine Autonomie bei Aufgabengewichtung zwischen Gremien
Die Novelle lässt das Postulat der Autonomie nach Ansicht der SPD immer dann außer Acht, wenn es um die Installierung einer Diktatmöglichkeit in den Händen des Vorstands oder des Rektorats in Verbindung mit dem Aufsichtsrat oder des Hochschulrats geht.

Die SPD hält es für geboten, dass die Aufgabengewichtung zwischen diesen Ebenen und dem Senat in der Grundordnung der Hochschule nach eigenen Bedürfnissen geregelt wird. (vgl. die §§ 16 und 17 des Entwurfs).

Ungeeignete Übertragung ökonomischer Kategorien auf die Hochschulen
Der Gesetzentwurf des Wissenschaftsministeriums übernimmt völlig ungeeignete ökonomische Instrumentarien zur Erfassung wissenschaftlicher Arbeit. Mit Begriffen wie „Leistungs- und Belastungskriterien“, „geeignete Informations- und Steuerungselemente“, „Kosten- und Leistungsrechnung nach einheitlichen Grundsätzen“, „Aufwand und Ertrag“, „Wirtschaftsplan“, „Leistungsprozessen der Lehre, der Forschung usw.“ und „Ertragslage“ wird den Hochschulen die betriebswirtschaftliche Meßlatte verordnet.

Carla Bregenzer: „Aus diesem Konglomerat an Wortungetümen erhebt sich ein bürokratisches Monstrum, dessen Komplexität nicht zu bewältigen ist, es sei denn mit dem forschen Durchgriff des Ministeriums, wie ihn § 13 des Entwurfs vorsieht.“ Gleichzeitig werde das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in unakzeptabler Weise eingeschränkt.

Entdemokratisierung der Hochschulen schreitet voran
Die SPD wertet den Gesetzentwurf als eine weitere Etappe auf dem Weg zur Entdemokratisierung der Hochschulen. „Die Mitgestaltungsmöglichkeiten der in den Hochschulen Tätigen, seien es die Lehrenden, die Studierenden oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden weiter abgebaut“, kritisierte Bregenzer.

Die Verfasste Studierendenschaft, im 6. Hochschulrahmengesetz für alle Hochschulen verbindlich festgelegt, werde nicht einmal als Option aufgegriffen für den Fall, dass die Klage des Landes beim Bundesverfassungsgericht scheitern sollte. Die Forderung der Studierenden nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, wie sie in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg seit Jahrzehnten bestehe, werde von Frankenbergs Novelle lapidar zurückgewiesen.

„Echte Autonomie“ als hochschulpolitisches Leitziel der SPD
Die SPD verfolgt das Leitziel, den Hochschulen echte Autonomie zu geben. „Namensgebung, Größe, Zusammensetzung, Zustandekommen, Amtszeit und Aufgaben der Gremien sollen die Hochschulen in ihre eigenen Hände nehmen“, sagte Bregenzer. Wenn dies von den Hochschulen im internen demokratischen Prozess diskutiert, entschieden und in der Grundordnung geregelt werden könne, dann entstehe Wettbewerb, der erst die Tauglichkeit verschiedener Modelle herausschäle.

Auch die Frage, ob, wann und für welche Studiengänge die neue Bachelor-/Master-Studienstruktur eingeführt werde, sollen die Hochschulen nach dem Willen der SPD selbst entscheiden. Carla Bregenzer: „Nur differenzierte Lösungen schaffen Vergleich und Wettbewerb. Und im Wettbewerb erweist sich schlussendlich, ohne dass das Ministerium verordnet, vereinheitlicht und dirigiert, wer erfolgreich und wer nicht erfolgreich ist.“

Kinderbetreuung als Aufgabe der Hochschulen gesetzlich verankern
Ganz besonders am Herzen liegt Carla Bregenzer der Antrag, die Kinderbetreuung als Aufgabe der Hochschulen gesetzlich zu verankern. Damit eröffne sich die Möglichkeit, dass Hochschulen eine eigene und nach den eigenen Bedingungen organisierte Kinderbetreuung anbieten könnten.

Bregenzer verweist auf den problematischen Sachverhalt, dass der Kinderwunsch bei Studierenden und vor allem bei Nachwuchswissenschaftlerinnen häufig deshalb zurückgestellt und oft ganz begraben werde, weil fehlende Kinderbetreuungsangebote die Vereinbarkeit von Qualifizierung und Berufsausübung im Wissenschaftsbetrieb mit Elternpflichten erschweren.

Die SPD-Wissenschaftsexpertin zählt bei ihrem Antrag zur Aufwertung der Kinderbetreuung an den Hochschulen auf die Unterstützung von Sozialministerin Tanja Gönner, die mehrfach öffentlich ihren Willen erklärt hat, entsprechende Einrichtungen zu schaffen.

Ja zu einem einheitlichen gesetzlichen Dach für alle Hochschulen
Unterstützung erhält Frankenberg von der SPD für seinen Versuch, für alle Hochschularten ein einheitliches gesetzliches Dach zu bauen, auch wenn die Berufsakademien im Status von ausgegliederten Abteilungen des Wissenschaftsministeriums verblieben. Bregenzer wies darauf hin, dass die SPD bereits im Jahre 1999 bei der letzten Gesetzesnovelle unter Minister Klaus von Trotha gefordert hatte, ein Hochschulgesetz für alle Hochschularten zu formulieren. Damit sollte der rechtliche Rahmen für das Gedeihen der Wissenschaften an den Hochschulen so knapp wie möglich geschnitten werden.

Bregenzer begrüßt auch einzelne Ansätze für einen Rückzug des Ministeriums aus der Detailsteuerung der Hochschulen, auch wenn sie möglicherweise nur taktisch motiviert seien und von den neuen, mächtigen Zugriffsrechten ablenken sollten.

Die SPD will in den parlamentarischen Beratungen des Frankenbergschen Gesetzentwurfs darauf pochen, dass die Hochschulen in Baden-Württemberg von der Politik endlich die Freiheit und Verantwortung zu eigenen Entscheidungen übertragen bekommen. Bregenzer warf dem Wissenschaftsminister vor, Autonomie wie seine Amtsvorgänger lediglich als Worthülse im Munde zu führen.

Bregenzer: „Wer unsere Wissenschaftslandschaft voranbringen will, wer unsere Hochschulen in ihren Leistungen anerkennt und ihnen eine gute Zukunft in der internationalen Konkurrenz geben will, der muss sie nach ihrem eigenen Willen verantwortlich gestalten lassen und darf sie nicht dem Gutdünken von Ministerialbeamten und Aufsichtsräten unterwerfen.“

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher