: „Das vor zwei Jahren verabschiedete Gesetz hat sich in der Praxis weitgehend als zahnloser Tiger erwiesen“
Kein Verständnis für die Hinhaltetaktik der Landesregierung
Die SPD-Landtagsfraktion hat Eckpunkte für eine grundlegende Novellierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vorgelegt. Nach den Worten des behindertenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Staiger, „hat sich das vor zwei Jahren verabschiedete Gesetz in der Praxis weitgehend als zahnloser Tiger erwiesen. Das Gesetzesziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, wird durch viel zu viele Ausnahmen und Regelungslücken verfehlt.“ Es sei nicht länger hinnehmbar, dass das baden-württembergische Gesetz in vielen Bereichen hinter den Regelungen anderer Bundesländer und hinter den Regelungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Bundes zurückbleibe.
Aus diesem Grund sei eine grundlegende Novellierung unausweichlich. Der SPD-Parlamentarier zeigte sich enttäuscht, dass die Landesregierung eine Novellierung bisher ablehne und, obwohl die Fakten, die für eine Novellierung sprechen, längst auf dem Tisch lägen, erst im nächsten oder übernächsten Jahr die Frage einer Novellierung überprüfen wolle.
Staiger zeigte für diese Hinhaltetaktik der Landesregierung kein Verständnis: „Weil die Landesregierung kein Konzept hat, spielt sie auf Zeit. Sie ignoriert damit die berechtigten Forderungen der Verbände der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Die Verbände sehen in vielen Bereichen des Gesetzes Novellierungsbedarf. Dies haben sie zuletzt vor der Sommerpause auf dem fünften Tag der Menschen mit Behinderungen im Landtag nachdrücklich geltend gemacht.“ Zu Recht hätten die Verbände darauf hingewiesen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung, aber auch aus Gründen einer modernen Bürger- und Menschenrechtspolitik eine ambitionierte Behindertenpolitik des Landes erforderlich sei.
MdL Wolfgang Staiger: „In Baden-Württemberg leben zurzeit rund 730.000 schwerbehinderte Menschen, das sind knapp sieben Prozent der Gesamtbevölkerung. Das Land ist es diesen Menschen schuldig, ein wirksames Landesgesetz zu schaffen, das Benachteiligungen vermeidet und eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.“
Die SPD-Eckpunkte im Einzelnen
Die SPD habe deshalb Eckpunkte für eine grundlegende Novellierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) erarbeitet, die sich an den Verbesserungsvorschlägen der Verbände der Menschen mit Behinderungen orientieren, die auf dem Tag der Menschen mit Behinderungen im Landtag vorgelegt wurden. Zu den wesentlichen Punkten, in denen die SPD Novellierungsbedarf sehe, gehöre nach den Worten Staigers die Bestellung eines Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, der unabhängig von der Landesregierung tätig ist und der über eine angemessene Infrastruktur verfügt. Das Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen im L-BGG, das Menschen mit Behinderungen im Umgang mit Behörden das Recht auf die Verwendung der Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen und das Recht auf eine barrierefreie Gestaltung des Schriftverkehrs garantiert, soll auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden. Bisher gelten diese Vorschriften nur für Landesbehörden. Die SPD fordert zudem, dass die Stadt- und Landkreise und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet werden, eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu bestellen.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen:
Das L-BGG sieht bisher als ‚Kann-Regelung’ vor, dass der Ministerpräsident einen Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertenbeauftragter) für die Dauer der Legislaturperiode bestellt. Diese Funktion wird zurzeit vom Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales wahrgenommen. Die Erfahrungen der Praxis zeigen, dass diese Regelung weitgehend wirkungslos ist und nicht den Interessen behinderter Menschen entspricht. Als Mitglied der Landesregierung ist der Behindertenbeauftragte in erster Linie den Zielen der Landesregierung verpflichtet, eine effektive Interessensvertretung erfordert jedoch Unabhängigkeit. Deshalb kommt auch niemand auf die Idee, den Innenminister des Landes zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Die SPD fordert, die Einsetzung eines unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, der unter Beteiligung der baden-württembergischen Behindertenverbände für jede Legislaturperiode von der Landesregierung benannt wird und der zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eine angemessene Infrastruktur verfügt.
Staiger wies darauf hin, dass der Landes-Behindertenbeauftragte für seine Arbeit bisher über keinerlei Infrastruktur verfüge, während beispielsweise Justizminister Goll in seiner Eigenschaft als Integrationsbeauftragter immerhin über eine Stabsstelle mit insgesamt sechs Mitarbeitern verfügt.
Benachteiligungsverbot beim Umgang mit öffentlichen Stellen auch im kommunalen Bereich:
Zu den zentralen Zielen des L-BGG gehört es, behinderten Menschen beim Umgang mit Behörden das Recht auf die Verwendung der Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen und das Recht auf eine barrierefreie Gestaltung des Schriftverkehrs zu garantieren. Mediale Angebote, wie zum Beispiel die für den alltäglichen Umgang mit Behörden immer wichtiger werdenden Internetseiten der Behörden müssen den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung gerecht werden.
Es war aber von Anfang an ein Webfehler des L-BGG, dass diese sinnvollen Regelungen, die Nachteile behinderter Menschen beim Umgang mit Behörden effektiv verhindern, nur für Landesbehörden, aber nicht für kommunale Behörden gelten. Nach der Verwaltungsreform und der Eingliederung des größten Teils der staatlichen Behörden in die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise läuft das Benachteiligungsverbot in der Praxis faktisch ins Leere. Menschen mit Behinderungen haben im Alltag in erster Linie mit kommunalen Behörden zu tun, aber genau dort gelten die Vorschriften des L-BGG nicht.
Die SPD fordert deshalb, den Geltungsbereich des Rechts auf die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, die Regelungen zur Gestaltung des Schriftverkehrs und die Regelungen zur Barrierefreiheit medialer Angebote auch auf kommunale Behörden auszuweiten.
Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung:
Die Behindertengleichstellungsgesetze anderer Bundesländer sehen vor, dass die Kommunen eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung) bestellen. So sieht beispielsweise das bayerische Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Form einer ‚Soll-Vorschrift’ vor, dass die Bezirke, die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden einen solchen Beauftragten bestellen. Vergleichbare Regelungen sind im saarländischen und im thüringischen Behindertengleichstellungsgesetz enthalten. Im baden-württembergischen Gesetz fehlen solche Regelungen. Deshalb muss man im Land kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung mit der Lupe suchen. Nur in sehr wenigen Kommunen und Landkreisen sind solche, meist ehrenamtlich tätige Personen vorhanden, die sich vor Ort um die Belange von Menschen kümmern.
Die auf dem letzten Tag der Menschen mit Behinderungen im Landtag als Gast anwesende Vizepräsidentin des bayerischen Landtags, die CSU-Politikerin Barbara Stamm, hat in einem Diskussionsbeitrag darauf hingewiesen, dass in Bayern mit den Regelungen zur Schaffung kommunaler Behindertenbeauftragter sehr gute Erfahrungen gemacht wurden.
Die SPD fordert deshalb in ihren Eckpunkten, dass die Stadt- und Landkreise und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet werden, eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu bestellen. Dabei geht es nicht in erster Linie um die Schaffung neuer hauptamtlicher Strukturen. In den meisten Fällen reicht es auf kommunaler Ebene vollkommen aus, ehrenamtlich tätige Menschen mit entsprechenden Rechten auszustatten.
Weitere Eckpunkte zur Novellierung des L-BGG:
Die SPD spricht sich dafür aus, in das L-BGG Regelungen zu einer Beweislastumkehr aufzunehmen, die entsprechend den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Beweislast dann umkehren, wenn der behinderte Mensch Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Des Weiteren fordert die SPD, das Klagerecht auf Verbände auszudehnen, die nur auf Landesebene tätig sind, die aber aufgrund ihrer Organisationsform ein gewisses Maß an Struktur aufweisen und eine größere Anzahl an Mitgliedern nachweisen können. Bisher haben nur die Landesverbände bundesweit tätiger Verbände ein Klagerecht. Schließlich fordert die SPD, das L-BGG um Regelungen zu ergänzen, die angemessene Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz vorsehen.
i.V., Martin Körner