Ausschuss-Obfrau Katrin Altpeter: „Obwohl die Frist abgelaufen ist, interessiert sich die Landesregierung offenbar nicht dafür, wie die Bundesregierung Verschärfungen beim Waffenrecht umsetzen will“
Die SPD-Fraktion drängt die Landesregierung darauf, beim Bund auf die fristgerechte Umsetzung der Bundesrats-Beschlüsse zum Waffenrecht zu pochen und die Öffentlichkeit umgehend darüber zu informieren. Bislang habe die Landesregierung nicht dargelegt, wie die Bundesregierung jene Aufträge zum Waffenrecht umgesetzt habe, die ihr von den Bundesländern in einer Entschließung des Bundesrats zum Waffenrecht am 10. Juli 2009 erteilt worden waren. Demnach hätte die Bundesregierung den Bundesländern spätestens bis 31. Dezember 2009 berichten müssen, was sie insbesondere beim Sportschießen mit großkalibrigen Kurzwaffen und beim sogenannten Kampfschießen, dem IPSC-Schießen, zur Umsetzung der Länder-Aufträge unternommen hat.
„Angesichts der Ereignisse in Winnenden und Wendlingen hat gerade die Landesregierung eine besondere Verpflichtung dazu, die Umsetzung vorbeugender Schritte einzufordern“, sagte Katrin Altpeter, Obfrau der SPD-Fraktion im Sonderausschuss „Winnenden“ des Landtags: „Aber obwohl die Frist abgelaufen ist, interessiert sich die Landesregierung offenbar nicht dafür, wie die Bundesregierung Verschärfungen beim Waffenrecht umsetzen will.“ Altpeter habe den Eindruck, dass Bundes- und Landesregierung das Thema Waffenrecht still und leise begraben wollten. „Die SPD wird es CDU und FDP nicht durchgehen lassen, wenn sie gerade bei der Verschärfung des Waffenrechts zur Vorbeugung von Amokläufen versagen sollten.“
In der Sitzung am 10. Juli 2009 hatte der Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Verschärfung des Waffenrechts zugestimmt und dazu auch noch eine Entschließung über mögliche weitere Verschärfungen gefasst. Insbesondere sollte geprüft werden, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte und ob der Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft zugelassen werden sollte, also nach einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Sportwaffen.
Außerdem hat der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Entschließung aufgefordert, das sogenannte kampfmäßige Schießen, das IPSC-Schießen, zu verbieten. Solche Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter würden sonst nur noch in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert, heißt es zur Begründung. Zugleich wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten, was sie zur Umsetzung seiner Beschlüsse unternommen hat.
Altpeter: „Dass sich die neue Bundesregierung unter dem Druck der FDP von weiteren Verschärfungen im Waffenrecht verabschiedet hat, ist schlimm genug. Dass die Landesregierung aber diesen Kurswechsel offenbar stillschweigend mitträgt, ist angesichts der vielen Sonntagsreden nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen nicht hinzunehmen.“
Altpeter kündigte an, dass sich ihre Fraktion auf der bevorstehenden Klausurtagung in Emmendingen vom 12. bis 14. Januar 2010 eingehend mit diesem Thema beschäftigen werde.
Wortlaut der Entschließung des Bundesrats zum Waffenrecht vom 10.7.2009 Drs. 577/09 (Auszug):
„Der Bundesrat begrüßt die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes, die unter Mitwirkung der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht, des Bundesministerium des Innern und der Fraktionen CDU/CSU und SPD entstanden sind. Der Bundesrat hält es für erforderlich, über die beabsichtigten Änderungen hinaus im Dialog mit den Schießsportverbänden zu prüfen, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Insbesondere ist dabei zu prüfen,
a) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; dabei ist vor allem zu untersuchen
– eine Begrenzung der Magazine auf fünf Patronen,
– eine Erschwerung und damit zeitliche Verzögerung des Magazinwechsels,
– eine Begrenzung der Schussenergie von großkalibrigen Waffen;
b) ob der Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft, das heißt, erst nach einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Sportwaffen, zugelassen werden sollte.
Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dazu die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu überprüfen und die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Einvernehmen mit den Ländern zu erteilen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Genehmigungen von Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich dabei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das im Bezug auf die Bitten unter Ziffer 2 und 3 Veranlasste dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.“
Stuttgart, 11. Januar 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher