MdL Dr. Frank Mentrup: „Es ist zynisch, dass die Landesregierung ausgerechnet bei behinderten Kindern sparen will“
Die SPD-Landtagsfraktion fordert von der Landesregierung die Rücknahme der für 2007 bereits per Erlass mitgeteilten Zuschusskürzung bei den Personalkosten in Höhe von 5 Prozent bei den Schulkindergärten in freier Trägerschaft. Das sind Kindertagesstätten für körper-, geistig- und mehrfach behinderte Kinder – allerdings nur die, die sich als singuläre Einrichtung in ausschließlich freier Trägerschaft befinden. „Diese Kürzung führt zu Qualitätseinbußen, nachdem bereits die Zuschüsse für Sachkosten im Bereich der Einrichtungen für körperbehinderte Kinder in 2006 und 2007 zusammen um rund 16 Prozent, im Bereich der geistig behinderten Kinder im selben Zeitraum um rund 8 Prozent, gekürzt wurden“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Frank Mentrup.
Die Landesregierung nutze hier den Umstand, dass diese Schulkindergärten im Gegensatz zu gleichartigen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft oder angegliedert an Heimsonderschulen bislang als „freiwillige Leistungen“ gelten, ungeachtet der staatlichen Pflichtaufgabe, die diese Träger im Hinblick auf den Rechtsanspruch für die Betreuung 3- bis 6-Jähriger erfüllen. „Hier ist dringend eine Gesetzesänderung nötig“, forderte Mentrup und kündigte eine Parlamentsinitiative seiner Fraktion in dieser Sache an.
Mentrup nannte das Verhalten der Landesregierung zynisch: „Frühförderstellen sind beispielsweise ausgenommen, obwohl sie ebenso unter diesen Paragrafen fallen! Es ist also ganz bewusst im Bereich der Kindertagesstätten für behinderte Kinder gekürzt worden. Das ist gegenüber den freien Trägern unverantwortlich und durch keine Haushaltssituation zu rechtfertigen“, unterstrich Mentrup.