In der Diskussion um die Nutzung von Mautdaten für die Aufklärung von Verbrechen wiederholt SPD-Fraktionsvize Sascha Binder seine Forderung aus dem Sommer dieses Jahres. „Die Nutzung und Auswertung von Mautdaten sollte ausschließlich bei der Aufklärung von besonders schweren Verbrechen möglich und an einen Richtervorbehalt gekoppelt sein“, fordert Binder. Dies sei ein ausgewogener Vorschlag, der auch datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt.

Binder verweist auf die Beantwortung eines Antrags der SPD-Landtagsfraktion zur Auswertung von Mautdaten durch deutsche Behörden (Drucksache 16/2195), aus der sich ergibt, dass die Auswertung der von österreichischen Behörden erhobenen Mautdaten wesentlich zur Ermittlung des Tatverdächtigen im Mordfall Endingen beitrug. Über den Abgleich der zur Verfügung stehenden Datensätze mit weiteren Ermittlungsergebnissen konnte die Anzahl in Frage kommender Fahrzeuge eingegrenzt werden und die Folgeermittlungen ergaben, dass eines der Fahrzeuge durch den Tatverdächtigten genutzt wurde.

Binder macht abschließend deutlich, dass der Bundestag über eine Öffnung und Neuregelung des einschlägigen § 7 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetzes zu entscheiden hat. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Mautdaten nach anderen Rechtsvorschriften ist derzeit unzulässig. Davon umfasst ist auch die Strafverfolgung.

Stuttgart, 7. Dezember 2017

Heike Wesener
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