MdL Alfred Winkler: „Jahrelang wurde nichts gegen die überhöhten Gebühren unternommen. Weil nun die EU gegen Deutschland klagt, kann dies das Land teuer zu stehen kommen“
Dem Land drohen nach Einschätzung der SPD-Landtagsfraktion Rückzahlungen in Millionenhöhe wegen zu hoher Gebühren bei Fleischuntersuchungen in Schlachthöfen. „Jahrelang wurde nichts gegen die überhöhten Gebühren unternommen. Weil nun die EU-Kommission gegen Deutschland klagt, kann dies das Land teuer zu stehen kommen“, sagte der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Alfred Winkler.
Obwohl die Berechnung der sogenannten Gemeinschaftsgebühren durch die EU recht genau vorgegeben sei, erhöben viele Landkreise, die für die Gebührenfestsetzung zuständig sind, offenbar zusätzliche und höhere Gebühren für Fleischuntersuchungen an den Schlachthöfen. „Die Gebühr darf zwar nur kostendeckend sein, doch was man in den einzelnen Landkreisen alles zu den notwendigen Kosten rechnet, driftet weit auseinander“, so Winkler.
Die Landesregierung habe es versäumt, den Landkreisen klare Vorgaben für die Ausgestaltung und Höhe der Fleischbeschaugebühren zu machen. Bereits im Herbst 2005 hatte Winkler in einem Antrag die Landesregierung davor gewarnt, die Hände bei der Gebührenfestsetzung weiter in den Schoß zu legen. Winkler machte darauf aufmerksam, dass trotz der Übertragung der Gebührenfestsetzung auf die Landkreise auch das Land regresspflichtig sei, wenn es zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen sollte. Diese könnten in Millionenhöhe liegen.
Neben einer ganzen Reihe von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide seien inzwischen auch Klagen anhängig: Ein Fleischerzeuger aus Stuttgart habe den Landkreis Göppingen wegen überhöhter Gebühren verklagt. Ähnliche Klagen andernorts hätten die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher