Fraktionschef Schmiedel: „Damit können auch in Zukunft viele Baden-Württemberger ihren Wunsch nach einem Eigenheim finanzieren“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das heutige Grundsatzurteil des Landgerichts Heilbronn zur Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparverträgen (Az. 6 O 341/08 Bm). Nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel wurde mit diesem Urteil in Zeiten einer schweren Kapitalmarktkrise ein Eckpfeiler des Finanzplatzes Deutschlands gestärkt. Dies sei gerade für Baden-Württemberg, das Land der Bausparkassen, ein wichtiges Urteil. „Damit können viele Baden-Württemberger ihren Wunsch nach einem Eigenheim auch in Zukunft finanzieren“, sagte Schmiedel.


Dr. Roland Peter
Pressesprecher