SPD-MdL Nik Sakellariou: „Die Zugehörigkeit zweier Beamter zum Ku-Klux-Klan von vor über zehn Jahren ist ein krasser Einzelfall.“

„Rassismus darf es bei der Polizei nicht geben“: Auswahlverfahren für Einstellung von Polizisten muss Verfassungstreue sicherstellen

Vor dem Hintergrund des heute vorgestellten Berichts zur früheren Zugehörigkeit zweier Beamter zum Ku-Klux-Klan betonte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Nik Sakellariou MdL: „Die Zugehörigkeit zweier Beamter zum Ku-Klux-Klan von vor über zehn Jahren ist ein krasser Einzelfall.“. Die baden-württembergische Polizei verdiene vollstes Vertrauen und es bestehe keinerlei Zweifel an der Integrität der baden-württembergischen Polizeibeamtinnen und –beamten. „Ich vertraue unserer Polizei. Bei einem so großen Betrieb wie der Polizei gibt es, wie bei jedem anderen Betrieb auch, schwarze Schafe“, sagte er. Man dürfe die Polizei als Ganzes nicht dafür verantwortlich machen, dass einzelne Mitglieder in der Vergangenheit widerlich rassistische und verfassungsfeindliche Ansichten vertreten haben. Auch sei die heute für die gesamte baden-württembergische Polizei genannte Zahl von 25 rechtsextremistischen Vorkommnissen innerhalb von zehn Jahren als „äußerst gering“ zu bezeichnen, wenn man die Gesamtzahl von rund 30.000 Bediensteten bei der Polizei und den Zeitraum berücksichtige , so Sakellariou, „Unsere Polizistinnen und Polizisten stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes“, ist sich der SPD-Polizeiexperte sicher. Auch hier bestätige die bizarre Ausnahme eben die Regel, dass das Vertrauen in unsere Polizei zu Recht bestehe.

Über Verbesserungen des Auswahlverfahrens für die Einstellung von neuen Polizisten jedoch müsse diskutiert werden. „In Zukunft müssen wir darauf achten, dass Leute mit einer solchen Tendenz gar nicht erst eingestellt werden“, forderte Sakellariou. „Rassismus darf es bei der Polizei nicht geben“. Verfassungstreue müsse künftig bei der Auswahl von Polizeianwärtern noch stärker in den Vordergrund gerückt werden.

Die Fälle von vor über zehn Jahren noch einmal beamtenrechtlich aufzurollen schloss der SPD-Landtagsabgeordnete aus. „Als Rechtsanwalt weiß ich, dass es unmöglich ist, nach so vielen Jahren beamtenrechtlich noch etwas zu unternehmen. Die Betroffenen würden jeden Prozess gegen das Land gewinnen.“ Eine Schlussfolgerung indes sei unumgänglich, so Sakellariou: „So etwas darf nie wieder vorkommen!“

Stuttgart, 22. August 2012
Sven Plank
Stellv. Pressesprecher