Redemanuskript Sabine Wölfle
Zweite Beratung Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018/2019

Einzelplan 09: Ministerium für Soziales und Integration

am 14. Dezember 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Entwurf zum Einzelplan für das Ministerium für Soziales und Integration und der Vergleich etwa zum grün-schwarzen Koalitionsvertrag zeigen erneut, wie wenige Taten den wohlklingenden Worten der Landesregierung folgen.

„Innovativ – Nachhaltig – Sozial“ ist da eine Überschrift – oder es heißt an anderer Stelle „Das Land versteht sich als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen“.

Bei vollen, ja man kann fast sagen, überquellenden Einnahmen, ist von nachhaltiger Sozialpolitik in vielen Bereichen leider nichts zu merken.

Kürzungen bei den Krankenhäusern trotz intensiver Veränderungen

Baden-Württemberg hat eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft. Aber die klinische Gesundheitsversorgung steckt in einer Umbruchsphase.

Schon in der letzten Debatte zum Haushalt haben wir deutlich gemacht, dass wir die Konzentration bei den Krankenhäusern auf weniger Standorte für richtig erachten. Kleinere Krankenhäuser haben es ungleich schwerer, etwa die Qualitätsstandards, die jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet werden, einzuhalten als die größeren. Vor allem sind sie auch schon jetzt für die Behandlung der häufigsten wirklichen Notfälle – wie vor allem Schlaganfälle und Herzinfarkte – nicht mehr geeignet.

Aber wenn man den Landkreisen – so wie Sie das tun – zu erkennen gibt, dass man bestimmte kleinere Kliniken zukünftig nicht mehr aus dem Landeshaushalt fördert, dann darf man das Geld für die Umstrukturierung der stationären Versorgung nicht kürzen.

Herr Minister, Sie haben im letzten Jahr – trotz anderer Versprechungen – das eigentliche Landeskrankenhausbauprogramm um 57 Mio. Euro gekürzt, um damit die Ko-Finanzierung für den Strukturfonds sicherzustellen.

Nach außen konnten Sie das gut kaschieren, weil die Mittel des Landes gegenüber dem von uns erreichten Höchststand in 2016 von 455 Mio. Euro dabei insgesamt noch um 6 Mio. Euro gestiegen sind.

Jetzt haben Sie dem Landtag vorgeschlagen, ab 2019 das Förderniveau für die Krankenhäuser aus 2016 auch in der mittelfristigen Finanzplanung um jährlich 17 Mio. Euro – ich wiederhole: 17 Mio. Euro jährlich – zu kürzen.

Auf unsere Nachfragen im Finanzausschuss haben Sie mitgeteilt, dass Sie damit trotzdem alle absehbaren Investitionsvorhaben der kommenden Zeit bedienen können.

Sehr geehrter Herr Minister, das glaube ich Ihnen nicht.

Als früherer Kommunalpolitiker wissen Sie ganz genau, dass es hier einen deutlichen Investitionsstau gibt. Dazu empfehle ich Ihnen auch noch einmal einen Blick in das Wahlprogramm Ihrer Partei zur letzten Landtagswahl. Neben den ganz normalen Investitionsvorgängen, bei denen mal ein OP-Trakt oder ein Bettenhaus erneuert werden muss, stehen in ganz naher Zukunft vollständige Klinikneubauten mindestens in Waldshut, in Biberach, in Lörrach, in Öhringen, in Böblingen und im Zollernalbkreis auf der Agenda.

Wie wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eigentlich erklären, dass ihr kleines Krankenhaus ge-schlossen werden soll, aber das größere in der Kreisstadt nicht in die Lage versetzt wird, zu erweitern und zu sanieren – oder eben ganz neu zu bauen. Das ist keine wie im Koalitionsvertrag angekündigte Politik der Nachhaltigkeit.

Daneben brauchen die Kliniken deutlich mehr Mittel für die Digitalisierung. Die Mitglieder des Sozialausschusses haben sich vor kurzem die Universitätsklinik Oulu und die dortige Unit Smart Hospital angesehen. Die Digitalisierung dient dort zum einen der Qualitätssicherung und verbessert die Methoden der Ferndiagnose und der Fernbehandlung. Zum anderen sorgt sie aber auch dafür, vor allem die Mitarbeitenden im pflegerischen Dienst von Aufgaben zu entlasten, die eben auch Maschinen machen können. Das reicht von der Dokumentation über die Medikamentenbestellungen bis zum Transport der Wäsche über die Krankenhausgänge in der Nacht. Im Vergleich dazu stecken wir noch in den Kinderschuhen.

Um diesen Rückstand aufzuholen und auch um ärztlichen und pflegerischen Personalengpässe wenigstens in Teilen zu begegnen, fordern sowohl die Deutsche als auch die Baden-württembergische Krankenhausgesellschaft und daneben auch unser Landkreistag ein Sonderprogramm zur Digitalisierung.

Für die Kliniken gilt es zu Klotzen und nicht zu Kleckern, wie Sie es mit minimalsten Mitteln unter dem Dach Ihrer Digitalisierungsoffensive betreiben wollen.

Deshalb – liebe Kolleginnen und Kollegen – lassen Sie unsere Kliniken nicht im Regen stehen und stimmen Sie nicht den Kürzungsvorschlägen des Sozialministers und der Finanzpolitiker der Koalition aus dem Finanzaus-schuss zu.

Unser Antrag lautet:

  1. keine Kürzungen bei den Krankenhäusern gegenüber dem von uns erreichten Förderniveau aus 2016 von 455 Mio. Euro pro Jahr und
  2. zusätzlich 100 Mio. Euro für ein zweijähriges Sofortprogramm zur Digitalisierung unserer Krankenhäuser.

Nun habe ich zu Ihren Ankündigungen „Innovativ und Nachhaltig“ in Bezug auf die Krankenhäuser schon deutlich gemacht, was zwischen Worten und Taten für eine Leere herrscht.

Nun zum dritten Schlagwort: Sozial !

Kaum Mehrbelastungsausgleich zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für die Stadt- und Landkreise

Das umfassendste Sozialgesetz der letzten Jahrzehnte, das Bundesteilhabegesetz, kommt ins Rollen. Die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, sollen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Jetzt beginnt die Umsetzung in den Ländern und in den Kommunen.

Sie, Herr Minister Lucha, haben uns im Ausschuss darüber berichtet, mit welchem Verhandlungsgeschick Sie ganz wesentlich zu dem Kompromiss zwischen Bund und Ländern beigetragen haben. Wenn das tatsächlich so war, dann haben Sie an dieser Stelle nicht im Sinne der Kommunen verhandelt.

Sie legen jetzt einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz in Baden-Württemberg vor. Darin stellen Sie fest, dass den Stadt- und Landkreisen durch dieses Gesetz in den Jahren 2018 und 2019 – wie Sie es zum Ausdruck bringen – „lediglich ein geringfügiger Mehraufwand“ entsteht.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie wissen schon, dass die Stadt- und Landkreise das komplett anders sehen. Ich zitiere den Präsidenten des Landkreistages, den Tübinger Landrat Joachim Walter:

„Bis kurz vor Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 hat uns das Land auch stets zugesichert, die durch das neue Bundesteilhabegesetz ausgelösten Mehrkosten zu übernehmen. Ende Oktober hat das Land dann plötzlich von seinen Zusagen nichts mehr wissen wollen. Es beabsichtigt nunmehr, die Land- und Stadtkreise in den Jahren bis einschließlich 2019 auf Mehraufwendungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro sitzen zu lassen.“

Jetzt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zitiere ich aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag: „Das Land versteht sich als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen“ und frage Sie: Können Sie diese Aussagen in Übereinstimmung bringen?

Bei diesem Zwist befürchte ich Verzögerungen vor Ort. Die Menschen mit Behinderung haben lange auf dieses Gesetz gewartet, sie wollen jetzt Taten sehen und keine Versprechen hören.

Aufrechterhalten der Kürzungen in der Behindertenhilfe – trotz massivem Antragsstau

Indirekt betreffen Ihre Kürzungen in der Behindertenhilfe an anderer Stelle zwar in erster Linie die Menschen mit Behinderungen selbst, aber an zweiter Stelle auch die Gemeinden.

Die Träger der Behindertenhilfe wollen die Neuausrichtung hin zu dezentralen und wohnortnahen Wohnangeboten entschlossen wahrnehmen. Menschen mit schweren Behinderungen sollen nicht mehr hauptsächlich Wohn- und Betreuungsangebote in den großen Einrichtungen außerhalb der Städte erhalten. Nein, sie sind Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, in denen sie bei ihren Eltern aufgewachsen sind, und das wollen sie zumeist auch bleiben.

Ausgerechnet bei dieser Gruppe kürzten Minister Lucha und die Finanzpolitiker der grün-schwarzen Koalition schon im Haushalt 2017 eine Million Euro im Sozialetat.

Und jetzt, da Sie wissen, dass inzwischen ein großer Antragsstau aufgelaufen ist – wie haben gehört, dass 30 Bauanträge nicht positiv beschieden werden konnten – erhalten Sie diese Kürzung trotz unseres Änderungsantrags im Finanzausschuss auch noch aufrecht.

Herr Kollege Poreski, da spreche ich Sie mal ganz persönlich an. Sie erzählen ja jedem, dass Sie früher einmal in verantwortlicher Stellung in der Behindertenhilfe gearbeitet haben. Was sagt denn Ihr früherer Arbeitgeber zu den Kürzungen, für die Sie eine Mitverantwortung tragen? Und vor allem, was sagen Ihnen denn die Menschen mit Behinderungen bzw. deren Eltern dazu, dass vielleicht gerade der Projektantrag aus ihrer Stadt, nicht bewilligt werden konnte?

Sagen Sie ihnen auch das, was uns der Minister im Finanzausschuss gesagt hat, nämlich dass diese Menschen mit Behinderungen sich doch auf dem ganz normalen Wohnungsmarkt eine Wohnung suchen können?

Anrede,

es ist natürlich der Wunsch vieler Menschen mit Behinderungen, so zu wohnen, wie Sie und ich. Aber wir reden hier über eine andere Gruppe. Wir reden über Menschen, die rund um die Uhr einen sehr großen Unterstützungsbedarf haben. Die spezielle Betten und spezielle Bäder brauchen, und die sich nicht in der Lage fühlen, von sich aus genügend Kontakt zu ihren Mitmenschen aufzunehmen. Diesen Menschen verweigern Sie die nötige Unterstützung.

Integration von Flüchtlingen 2018 abgeschlossen?

Zum Pakt für Integration und den Integrationsmanagern haben wir hier schon einiges ausgetauscht. Die große Kritik der Kommunen, die wir voll und ganz unterstützen, ist, dass die Integration der Flüchtlinge aus der großen Welle von 2015 ganz bestimmt nicht am Ende des Jahres 2018 vollendet ist.

Die Kommunen haben jetzt noch nicht mal alle geförderten Stellen für Integrationsmanager nach Ihrem Pro-gramm besetzt. Sie müssen die Arbeitsverträge aber zunächst bis zum Jahresende 2018 befristen, weil Sie, Herr Minister Lucha, sich bisher weigern, über eine Anschlussfinanzierung zu verhandeln.

Außerdem schmücken Sie sich in der Öffentlichkeit mit fremden Federn. Ich nehme mal ein Zitat aus dem Parteitagsbeschluss der Grünen vom letzten Wochenende:

„Mit dem Pakt für Integration stellt das Land den Kommunen in diesem und im kommenden Jahr dafür insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung.“

Die Wahrheit ist: Das Land leitet deutlich mehr als die Hälfte von diesem Betrag aus Bundesmitteln an die Kommunen weiter. Und für die restlichen 70 Mio. Euro pro Jahr tun Sie nur so, als ob Sie die Landeskasse auf-machen.

In Wirklichkeit warten Sie auf eine handlungsfähige neue Bundestagsmehrheit, die weitere Bundesmittel für die Integration der Flüchtlinge an die Länder überweist, von denen Sie dann ggf. die Mittel für die Fortsetzung des Paktes für Integration bezahlen könnten.

Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wenn die 70 Mio. Euro ganz allein vom Land finanziert würden, könnten Sie im Doppelhaushalt 2018/2019 auch schon jetzt die 70 Mio. Euro für 2019 beschließen.

Keine übereinstimmende Meinung zwischen dem Integrationsminister und dem Innenminister

Anrede,

als Oppositionspolitikerin muss ich auch feststellen: Die grün-schwarze Koalition hat nur eine sehr beschränkte gemeinsame Linie in den Fragen der Integration von Flüchtlingen.

Keine inhaltliche Übereinstimmung gibt es zwischen dem Integrationsminister und dem Innenminister insbesondere

  • bei der Einschätzung, ab welchem Ausbildungsniveau die sogenannte „3+2-Regelung“ greifen soll, nach der Geduldete so lange nicht abgeschoben werden, wie sie eine Berufsausbildung durchlaufen,
  • dazu, ob die Ausländerbehörden bei der Ausstellung von Beschäftigungserlaubnissen für Flüchtlinge im Rahmen des geltenden Rechts eher großzügig oder rigoros entscheiden sollen,
  • ob wir nicht anerkannten Flüchtlingen, die hier komplett in den Arbeitsmarkt integriert sind und deren Arbeitgeber uns eindringlich darum bitten, diese Menschen weiterbeschäftigen zu können, ein Aufenthaltsrecht gewähren sollten.

Sehr geehrter Herr Minister Lucha,

Sie haben am letzten Wochenende einen Leitantrag zur Integration von Flüchtlingen eingebracht und auf Ihrem Parteitag in Heidenheim beschlossen sowie zur „3+2-Regelung“ auch einen Erfolg von der Sozialminister-konferenz verkündet.

Bevor Sie weitere Pressemeldungen dazu veröffentlichen und sich in ihrer grünen Anhängerschaft feiern lassen, bitte Sie herzlich darum, Ihren Ministerratskollegen Strobl von den Inhalten zu überzeugen. Denn der hatte ja nichts Eiligeres zu tun, als dem CDU-Generalsekretär anzuweisen, inhaltlich dazu auf die Bremse zu treten.

Ich zitiere dazu von der Facebook-Seite der CDU-Baden-Württemberg: „Unser Generalsekretär Manuel Hagel MdL widerspricht den Forderungen von Sozialminister Manfred Lucha, die rechtlichen Bedingungen des Bleibe-rechts anzupassen: ‚Wir wollen kein Bleiberecht durch die Hintertür‘“.

Sonst bleiben Ihre hehren Worte nur heißer Dampf. Denn in Berlin werden auch in Zukunft die Innenpolitiker der CDU über das Aufenthaltsrecht mitbestimmen und anscheinend nicht die grüne Bundestagsfraktion. Und ohne Übereinstimmung mit Ihrem Koalitionspartner werden Sie weder einem entsprechenden Antrag im Bundesrat zustimmen, geschweige denn selbst einen einbringen können.

Hier sage ich klar, auch im Namen meiner Fraktion, wir stehen inhaltlich eher auf Ihrer Seite, Herr Minister Lucha. Ihre Vorschläge decken sich größtenteils mit den unsrigen. Aber sie sind halt in Ihrer Landesregierung kaum umsetzbar. Und wenn Sie dazu noch einmal den Mut finden, mit Ihrem Koalitionspartner in den Austausch zu gehen, vergessen Sie bitte nicht Ihre Ministerratskollegin Eisenmann. Denn gerade im schulischen und im vorschulischen Bereich gibt es noch große Aufgaben für die Integration.

Der CDU rate ich dringend, mal mit Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammer oder schlichtweg mit Betrieben in den Wahlkreisen zu reden. Die Wirtschaft fordert mehr Engagement in der Sache, gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung brauchen wir hier, ihnen muss man eine Perspektive geben und was wir im Land regeln können, sollte auch durchgesetzt werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie, liebe Kollegen der CDU, nicht auch Briefe und Nachrichten erreichen, wo man darum bittet, den gut eingearbeiteten Mitarbeiter behalten zu dürfen.

Es kann nicht sein, dass gute Integration in diesem Land daran scheitert, dass Grüne und CDU sich nicht einigen können.

Haushaltsrisiken bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes den Kommunen überlassen

Ich will jetzt nicht weiter auf die inhaltlichen Fragen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ein-gehen. Jedenfalls hätte ich mir gewünscht, dass das Land die Handlungsspielräume, die das Bundesgesetz bietet, deutlich besser nutzt.

Was aber nicht geht ist, dass Sie den Kommunen nahezu die gesamte Umsetzung übertragen, und nicht genau bestimmen, für welche Umsetzungskosten das Land anschließend die Verantwortung übernimmt.

Ausbau der Alkoholprävention – Fehlanzeige

Sehr geehrter Herr Minister, im Sozialausschuss haben wir darüber beraten haben, dass die Prävention hin-sichtlich des Alkoholkonsums bei Jugendlichen ausgebaut werden muss. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Sie – obwohl Sie es persönlich besser wissen – sowohl im Ministerrat als auch hier im Plenum gegen das deutliche Votum der Kommunen der Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots zugestimmt haben. Damals sagten Sie uns: „Wartet mal ab, was da noch kommt!“

Wir haben nicht nur abgewartet, sondern eigene Anträge im Finanzausschuss gestellt. Leider wurden diese von der grün-schwarzen Koalition abgelehnt. Mit den beiden Anträgen aus der Koalition werden jetzt zweimal 100.000 Euro zusätzlich gewährt. Das ist wirklich kein Meisterstück. Denn damit fangen Sie noch nicht einmal den Mittelrückgang in diesem Bereich aufgrund auslaufender Programme auf.

„Vollends peinlich für die Koalition …“ – Versagen bei den Schulen für Physiotherapie

In der heutigen Generalaussprache zu Ihrem politischen Handeln des vergangenen Jahres kann ich Ihnen die Erinnerung an ein weiteres komplettes Versagen nicht ersparen. Während sich die Bildungspolitiker der Koalition für die Änderung des Privatschulgesetzes feiern lassen wollten, wurde klar, dass Sie, Herr Minister Lucha, vor allem die Schulen für Physiotherapie komplett im Regen haben stehen lassen.

Ich zitiere dazu einige Stellen aus dem Mannheimer Morgen: „Grün-Schwarz erleidet Debakel“ und „Vollends peinlich für die Koalition …“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Baden-Württemberg gibt es genau zwei staatliche Ausbildungsstellen für Physiotherapeuten. Alle anderen sind in privater Trägerschaft und fallen somit unter das Privatschulgesetz. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung dürfen diese Ausbildungsstätten nicht mehr so viel Schulgeld wie früher nehmen. Sie erhalten aber trotz eines vorliegenden Gutachtens der Landesregierung nur eine völlig unzureichende Förderung vom Land. Und das, obwohl Physiotherapeuten in Baden-Württemberg inzwischen zu den Mangelberufen zählen und wir sie ganz besonders dafür benötigen, Fachkräfte nach schwerwiegenden Unfällen oder Erkrankungen im Erwerbsleben zu halten bzw. sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern.

Sie fahren diese Schulen gegen die Wand, Herr Minister!

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition,

ich habe ja gehört, dass Minister Lucha die Arbeitsgruppe selbst leitet, die die notwendigen Reparaturen an dem von Ihnen angerichteten Desaster vornehmen soll. Aber wie wollen Sie denn da in dieser Höhe etwas reparieren, ohne sofort wieder einen Nachtragshaushalt vorzulegen?

Obwohl unser sehr wohl begründeter Haushaltsantrag dazu im Finanzausschuss bereits abgelehnt wurde, geben wir Ihnen heute noch einmal die Chance, vor allem den Schulen für Physiotherapie Planungssicherheit für das kommende Ausbildungsjahr zu geben und uns allen wenigstens aus diesem Grund die Beratung eines Nachtragshaushalts noch vor der Sommerpause zu ersparen.

Förderung der Jugend – Mehr Schein als Sein

Die gute Finanzlage des Landes hat es Ihnen erlaubt, im Bereich der Jugend- und Jugendsozialarbeit dringend notwendige zusätzliche 2,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen Das ist gut so. – Nur stehen diese in Ihrem Haushaltsplan an der falschen Stelle.

Denn aus unseren Gesprächen mit den Jugendverbänden, insbesondere in denen im Rahmen ihrer Kampagne „Jugendarbeit ist MehrWert“ und nicht zuletzt in der Anhörung zum Landesjugendplan haben wir andere Folgerungen als Sie gezogen. Die Erhöhung des Anteils des Zuschusses für Anschaffungen und Projekte auf 50 %, die Erhöhung des Tagessatzes für die ehrenamtlichen Betreuer auf den Freizeiten bzw. in ihrer Ausbildung auf 25 Euro, die Verbesserung des Betreuungsverhältnis auf 1:5 und nicht zuletzt die Anpassung der Förderung der Bildungsreferentinnen und -referenten an die Lohnentwicklung hatte für die Jugendverbände eindeutige Priorität. Das sehen wir genauso.

Unser Antrag im Finanzausschuss hatte das Ziel, die zusätzlichen Mittel, die Sie beim Zukunftsplan Jugend eingestellt haben, nicht dort, sondern bei der Jugendbildung einzusetzen. Das haben Sie ja anscheinend auch den Jugendverbänden so zugesichert. Aber dann gilt immer noch der Grundsatz ‚Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit‘. Das haben Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, mit der Ablehnung unseres Antrags im Finanzausschuss verhindert – und auch die notwendige weitere Erhöhung um 500.000 Euro.

Ich frage mich, warum Sie, Herr Minister Lucha, so agieren. Und ich komme auf keine andere Antwort, als dass Sie überall den Ausbau der Jugendarbeit versprechen. „Am Ende werden alle zufrieden sein, das ist mein Ziel“, haben Sie auf der Vollversammlung des Landesjugendrings betont. Dass Sie das zusätzliche Geld aber nur ein-mal ausgeben können, sagen Sie den Jugendverbänden vorsichtshalber nicht.

Ich fasse zusammen und komme zum Schluss. Mit

  • den massiven Kürzungen bei den Krankenhäusern,
  • dem Verstecken hinter noch nicht beschlossenen Bundesmitteln zur Integration,
  • den Kürzungen bei den Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen,
  • dem Schröpfen der Kommunen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes,
  • den unzureichenden Mitteln für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes,
  • und dem Desaster bei der Finanzierung der Schulen für Physiotherapie

schaden Sie zum einen massiv den Kommunen und übertragen Ihre Kostenrisiken auf diese und zum anderen verweigern Sie dringend notwendige Zukunftsinvestitionen. Wir können Ihrem Haushaltsentwurf deshalb keinesfalls zustimmen.

+++Es gilt das gesprochene Wort.+++

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik