Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall, äußert sich zu der Ankündigung des AfD-Abgeordneten Räpple, er wolle den sächsischen Justizvollzugsbediensteten, der einen Haftbefehl weitergegeben haben soll, als Mitarbeiter beschäftigen: „Der Abgeordnete Räpple möchte einen mutmaßlichen Straftäter beschäftigen. Dieser würde sich nahtlos in die Riege der Verfassungsfeinde unter den AfD-Mitarbeitern im Landtag einfügen.“

Die Ankündigung von Räpple passe zu seiner Teilnahme an der Demonstration in Chemnitz vor wenigen Tagen: „Wer in Chemnitz neben Leuten demonstriert, die den Hitlergruß zeigen, und sich öffentlich mit der Teilnahme brüstet, statt zu gehen, muss sich als Rechtsextremist bezeichnen lassen.“

Gall sieht nun den Fraktionsvorsitzenden der AfD, Bernd Gögel, zum Handeln verpflichtet: „Wenn man mit Rechtsextremisten in einer Fraktion sitzt, reicht es nicht sich zu «schämen» und sich nur von diesen zu distanzieren. Entweder gelingt es Gögel, die Rechtsextremisten aus seiner Fraktion auszuschließen oder er muss diese selbst verlassen!“

Stuttgart, 31. August 2018

Achim Winckler
Stellvertretender Pressesprecher

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