Eine Abwahl von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern ist nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg derzeit nicht möglich. Die Rathauschefs in Städten und Gemeinden sind direkt vom Volk gewählt. Das verschafft ihnen eine hohe demokratische Legitimation. Eine Abwahlmöglichkeit würde die Stellung gegenüber dem Gemeinderat und die wirksame Wahrnehmung von Verantwortlichkeiten schwächen. Außerdem birgt sie die Gefahr des Missbrauchs. Eine Veränderung der geltenden Rechtslage lehne ich deshalb ab.

Stuttgart, 22. Mai 2017, Statement von MdL Rainer Hinderer, Kommunalpolitischer Sprecher

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Malin Melbeck
Parlamentarische Beraterin für politische Planung und Strategie, Parlamentsrecht, Stellvertretende Fraktionsgeschäftsführerin