Zumeldung dpa „Gericht: Land muss Verkehr an Schmutzkreuzung Neckartor reduzieren“

Andreas Stoch: „Die heutige Entscheidung zeigt eindeutig, wie sich die Landesregierung mit diesem Vergleich ein Eigentor geschossen hat“

Nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch hätte der Vergleich mit den Klägern am Neckartor niemals abgeschlossen werden dürfen. „Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt eindeutig, wie sich die Landesregierung mit diesem Vergleich ein Eigentor geschossen hat“, so Stoch und betont: „Es zeugt von einem Akt politischer Dummheit und Verantwortungslosigkeit, wenn man in einem Vergleich Dinge verspricht, die man weder tatsächlich noch rechtlich erfüllen kann.“

„Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“, so fasst Stoch das Ergebnis zusammen und wartet nun mit Spannung auf das weitere Procedere, wenn nämlich das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart, ein Zwangsgeld gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, verhängt. „Dieses Phänomen Land gegen Land zeigt einmal mehr, wie Verkehrsminister Winfried Hermann in Sachen Fahrverbote die Politik der Landesregierung an die Wand fährt“, so Andreas Stoch abschließend.

Stuttgart, 20. Dezember 2017

Heike Wesener
Pressesprecherin

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Opitz-Leifheit Fraktion
Nils Opitz-Leifheit
Berater für Energie und Umwelt, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz