Dr. Boris Weirauch: „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung die baden-württembergische Wirtschaft im Stich lässt“

Die SPD-Landtagsfraktion bekräftigt ihre Forderung nach einem längst überfälligen Einwanderungsgesetz auf Bundesebene einschließlich der Möglichkeit eines „Spurwechsels“ für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit. „Das Innenministerium darf hier nicht weiter gegen die Interessen der baden-württembergischen Wirtschaft handeln“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Boris Weirauch. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung weiterhin keine Lösung präsentiert und die Unternehmen und die dort beschäftigten Geflüchteten mit drohender Abschiebung im Stich lässt.“

Auf der Höhe der Flüchtlingskrise haben viele baden-württembergische Unternehmen die Willkommenskultur unterstützt und sind auf Geflüchtete zugegangen, haben Geld und Kraft in deren Ausbildung investiert. „Werden diese Geflüchteten nun aber plötzlich abgeschoben, ist dies weder im Sinne einer gelungenen Integration noch der wirtschaftlichen Interessen der baden-württembergischen Unternehmen“, so Weirauch. Deshalb fordert die SPD-Fraktion bis zur Etablierung eines bundesweiten Einwanderungsgesetzes die Möglichkeiten zu einem „Spurwechsel“ nach Vorbild des § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung auszudehnen. Mit einem „Spurwechsel“ bezeichnet die SPD die Schaffung einer Möglichkeit zum Übertritt aus einem Asylverfahren zu einem Aufenthaltstitel basierend auf der ausgeübten Tätigkeit. „Wir haben mit diesem Instrument bei Geflüchteten aus den Ländern des Westbalkans bereits sehr gute Erfahrungen gemacht“, erklärt Weirauch die Forderung. „Die Asylanträge aus diesen Ländern haben sich dramatisch reduziert, weil wir den Menschen die Möglichkeit geboten haben, einen Aufenthaltstitel über ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu erlangen.“

Weirauch hatte in einer parlamentarischen Anfrage Auskunft verlangt über die Zahl der Flüchtlinge, die derzeit eine Ausbildung durchlaufen oder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, und wie viele Menschen ihre Tätigkeit aufgrund drohender Abschiebung beenden mussten (Drucksache 16/2446). Die Antworten des Ministeriums seien auf viele seiner Fragen unbefriedigend. „Doch eins wird auf jeden Fall deutlich: Es geht um überschaubare Fallzahlen, die nichtsdestotrotz für den jeweiligen Arbeitgeber von großer Bedeutung sind“, resümiert Weirauch. „Oft könnte dem Problem schon mit einer sinnvollen Auslegung von Ermessensspielräumen durch die Ausländerbehörden begegnet werden.“ Dass fleißige, gut integrierte Geduldete, die von ihren Arbeitgebern dringend gebraucht werden, abgeschoben werden müssten, widerspreche dem gesunden Menschenverstand.

Der Antrag und die Antworten des Wirtschaftsministeriums werden am 18. Oktober im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau behandelt, wo Weirauch die Forderung seiner Fraktion nach einer Lösung im Sinne der betroffenen Unternehmen bekräftigen wird.

Stuttgart, 17. Oktober 2017

Heike Wesener
Pressesprecherin

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik