MdL Helmut Göschel: „Baden-Württemberg muss aus seinem Schmollwinkel heraus, nachdem nun auch die Haushaltspolitiker der Union im Bundestag geschlossen den Gesetzentwurf von SPD und Grünen unterstützen“
Entscheidende Abstimmung im Bundesrat nächste Woche
Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Helmut Göschel, hat die Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, kommende Woche in der Länderkammer den zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromiß zur Neuverteilung der Regionalisierungsmittel für die Schiene mitzutragen. „Baden-Württemberg muss aus seinem Schmollwinkel heraus, nachdem nun auch die Haushaltspolitiker der Union im Bundestag geschlossen den Gesetzentwurf von SPD und Grünen unterstützen“, erklärte Göschel.
Andernfalls verlöre Baden-Württemberg jegliche Planungssicherheit. Die endlich angekündigten und dringend nötigen Ausschreibungen für einen modernen Schienenpersonennahverkehr auf der Schwarzwaldbahn und der Südbahn wären dann Makulatur, befürchtet der SPD-Verkehrsexperte.
Der vorliegende, vom Bundestag bereits abschließend beratene und beschlossene Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen gewähre dem Land durch eine verankerte Dynamisierung für 2002 steigende Mittelzuflüsse von 4,6 Prozent gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des Bundesfinanzministers. So könne Baden-Württemberg dieses Jahr mit 704,2 Mio. Euro statt der vorgegebenen 683,2 Mio. Euro rechnen. Im kommenden Jahr stünden sogar 714,8 Mio. Euro zur Verfügung. „Das ist ein Ergebnis, mit dem man mehr als zufrieden sein kann“, sagte Göschel.
Wer in der Union wie die Finanzexperten der CDU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss rechnen könne und sich nicht nur in Wahlkampfgetöse ergehe, habe dem von SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der Finanzgrundlage des Schienenpersonennahverkehrs aus guten Gründen zugestimmt.
Der Gegenentwurf Baden-Württembergs und Bayerns enthält nach den Worten Göschels keinerlei Regelungen für die geleisteten Überzahlungen des Bundes von 750 Mio. Euro in den Jahren 1998 bis 2001. Alleine auf Baden-Württemberg kämen sofortige Rückforderungen von fast 40 Mio. Euro zu, würde der Vorstoß der Landesregierung Gesetz.
Wie unmittelbar die Landeskasse betroffen wäre, zeige sich daran, dass der Bund bereits bei der Februar-Abschlagszahlung 2002 Gelder einbehalten habe. Diese würden den Ländern bei einer Verabschiedung des rot-grünen Gesetzentwurfs wieder zustehen. „Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass im Bundesrat selbst CDU-geführte Bundesländer wie das Saarland, Sachsen und Thüringen dem gemeinsamen Vorschlag Bayerns und Baden-Württembergs die Unterstützung versagt haben. Bei der abschließenden Beratung in der Länderkammer muss auch die Landesregierung das Ruder herumreißen und endlich klug werden – sonst schadet sie den Interessen des Landes“, so Göschel.