MdL Hans Georg Junginger: „Wir begrüßen den Sinneswandel des Innenministers, weil damit den Kommunen unnötiger personeller und finanzieller Mehraufwand bei der Kommunal- und Europawahl im Juni erspart bleibt“

Letzter Feinschliff für SPD-Gesetzentwurf im Innenausschuss

Der von der SPD-Landtagsfraktion gegen den anfänglich heftigen Widerstand des Innenministers auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes erhält am morgigen Mittwoch (11.02.2004) im Innenausschuss des Landtags den letzten Feinschliff. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans Georg Junginger, ist zuversichtlich, dass das Gesetz bereits im März im Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen in zweiter Lesung verabschiedet werden kann. Die Kommunen müssen dann bei der Kommunal- und Europawahl am 13. Juni nur noch ein Wählerverzeichnis führen. Ohne die von der SPD angestoßene Gesetzesänderung müssten die Kommunen zudem an alle Wahlberechtigten zwei statt einer Wahlkarte versenden und sie bräuchten wegen der unterschiedlichen Wählerverzeichnisse für Europa- und Kommunalwahl auch deutlich mehr Helfer in den Wahllokalen.

Junginger: „Mit unserer Gesetzesinitiative ersparen wir den Kommunen unnötigen personellen und finanziellen Mehraufwand. Ich begrüße deshalb ausdrücklich den – wenn auch späten – Sinneswandel des Innenministers.“

Zunächst hatte das Innenministerium den Gesetzesvorstoß der SPD noch harsch zurückgewiesen mit dem Hinweis, er sei nicht zwingend und komme überdies zu spät, weil die Veränderungen nicht mehr rechtzeitig bis zu den Wahlen am 13. Juni umgesetzt werden könnten. Gleichzeitig hatte Innenminister Schäuble merkwürdigerweise angekündigt, man wolle das Kommunalwahlgesetz nach (!) den Wahlen im Juni ändern.

Bei der Ersten Lesung des SPD-Gesetzentwurfes in der vergangenen Woche haben Regierung und Regierungsfraktionen überraschend eingelenkt und Schäuble kündigte an, die Regierung werde dem Gesetzentwurf der SPD nun doch zustimmen. Er bescheinigte der SPD im Landtag, sie habe gut und wachsam gearbeitet. Schäuble wörtlich: „Die SPD hat sich um die Kommunalwahlen verdient gemacht.“

Die SPD nimmt dieses Lob zwar gerne und mit Genugtuung zur Kenntnis, bezweifelt gleichwohl die Begründung des Innenministers, warum er nicht selbst gehandelt habe. Man habe Scheu gehabt, wegen einer einzelnen Frage auf das Parlament zuzukommen, so Schäuble im Plenum. Hans Georg Junginger hält dies für eine allzu durchsichtige Ausrede. Denn bei der sog. „Lex Föll“, als es darum ging, die Gemeindeordnung in einem einzigen Punkt kurzfristig so zu ändern, dass ein Stuttgarter CDU-Gemeinderat Bürgermeister werden konnte, habe der Innenminister solche Skrupel nicht gehabt. Der Innenminister habe sich auch nicht gescheut, sehr kurzfristig bei der ebenfalls nur sehr punktuellen Änderung des Kreistagswahlrechts („Lex FDP“) auf den Landtag zuzukommen, als die FDP durchsetzte, dass Kreistagsbewerber künftig in zwei und nicht nur wie bisher in einem Wahlkreis kandidieren können.

Junginger: „In Wirklichkeit ist Schäuble beim Kommunalwahlrecht diesmal weggeduckt, weil CDU und FDP kurz vor den Kommunalwahlen keine öffentliche Debatte über die Frage wollten, wo denn die vielen, seit langem versprochenen, verbesserten Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler und Kreisebene geblieben sind. Bis zur Stunde blockieren sich CDU und FDP hier gegenseitig und sie wollen verhindern, dass dies vor den Kommunalwahlen öffentlich breit diskutiert wird.“

Helmut Zorell
Pressesprecher