Lange haben sich die beiden Regierungsfraktionen geziert, die Einladung des SPD-Faktionsvizes Sascha Binder zu einem interfraktionellen Gespräch zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Polizeigesetzes und weiterer Gesetze anzunehmen. Auf Wunsch von Binder soll dieses Gespräch noch vor der zweiten Anhörung des Innenausschusses und des Ständigen Ausschusses am kommenden Dienstag stattfinden. Heute am frühen Abend erreichte Sascha Binder nun die Bitte der beiden innenpolitischen Sprecher Uli Sckerl (Grüne) und Thomas Blenke (CDU), das interfraktionelle Gespräch nicht, wie von der SPD bereits am 27. Oktober vorgeschlagen, am morgigen Montag, sondern am Dienstagmorgen stattfinden zu lassen. Diesem Ansinnen wird Binder sehr gern entsprechen: „Die Experten in der ersten Anhörung haben uns deutlich vor Augen geführt, dass der Gesetzentwurf an einigen Punkten noch überarbeitet werden muss. Es muss in unser aller Interesse sein, ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden. Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn wir uns dabei interfraktionell auf Änderungen verständigen könnten, um die geplanten Anti-Terror-Maßnahmen einer rechtssicheren Grundlage zuzuführen.“

Die SPD-Fraktion sieht insbesondere bei den folgenden drei Punkten Handlungsbedarf:

  1. Die neuen Eingriffsbefugnisse der Polizei müssen durchgängig auf den Bereich der Terrorabwehr begrenzt werden und dürfen nicht über diesen hinausgehen.
  2. Die bislang vorgesehene Einschränkung des Richtervorbehalts für Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung bei Gefahr im Verzug.
  3. Die Regelung des § 54a Polizeigesetz Baden-Württemberg – neu – zum Gebrauch von Explosivmitteln sollte dahingehend überprüft werden, ob die Regelung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes übernommen werden kann.

Stuttgart, 5. November 2017

Heike Wesener
Pressesprecherin

Ansprechpartner

Melbeck Fraktion
Malin Melbeck
Parlamentarische Beraterin für politische Planung und Strategie, Parlamentsrecht, Stellvertretende Fraktionsgeschäftsführerin