MdL Christoph Bayer: „Den vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung müssen endlich Taten folgen“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert Verbesserungen beim Sonderurlaub für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter. Der jugendpolitische Sprecher der Fraktion, Christoph Bayer, verlangt von der Landesregierung, endlich das Alter für die Gewährung von Sonderurlaub für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Die jetzige Regelung gehe an der Wirklichkeit vorbei, weil viele Jugendgruppenleiter ihr ehrenamtliches Engagement häufig schon mit 14 oder 15 Jahren begännen, spätestens aber mit 16 Jahren, argumentiert Bayer. Die Jugendenquete des Landtags habe deshalb die Herabsetzung des Alters für die Gewährung von Sonderurlaub schon vor Jahren gefordert und auch die jugendpolitischen Sprecher aller Faktionen im Landtag unterstützten dieses Anliegen bei öffentlichen Anlässen, wie jüngst bei der Vollversammlung des Landesjugendrings. „Geschehen ist bisher jedoch nichts“, stellt Bayer verärgert fest. Der SPD-Abgeordnete fühlt sich vielmehr von der Landeregierung hingehalten und getäuscht.

„Die Stärkung des Ehrenamts findet in Sonntagsreden statt. Wenn es konkret wird, kneift die Landesregierung, kündigt an, vertröstet, drückt sich um klare Aussagen und ist nicht einmal über die gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern informiert.“

Bayer bezieht sich dabei auf seinen Parlamentsantrag zum Thema Sonderurlaub, in dem er u. a. nach der gesetzlichen Regelung in Hessen gefragt hatte. Über die dort im Jahr 2000 beschlossene Regelung schien Kultusministerin Schavan auch zwei Jahre später immer noch nicht informiert gewesen zu sein. Erst auf weiteres Nachfragen Bayers habe Schavan nun in einem Nachtrag zu ihrer ersten Regierungsantwort mitgeteilt, dass in Hessen alle Beschäftigten über 16 Jahre, die in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben arbeiten, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, für ihre ehrenamtliche Arbeit einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben. Neben der Absenkung des Freistellungsalters sei in Hessen auch die Finanzierung dieses Sonderurlaubs aus Landesmitteln sichergestellt.

Bayer wörtlich: „Ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden in Baden-Württemberg bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit klar benachteiligt.“ Die Landesregierung solle deshalb schleunigst einen Gesetzentwurf zur Änderung des aus dem Jahre 1953 stammenden Gesetzes über die Erteilung von Sonderurlaub an Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt vorlegen. Darin müsse die Altersgrenze für die Gewährung von Sonderurlaub von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werde. Außerdem solle sie ein angemessenes Finanzierungsmodell vorlegen und damit endlich den Anregungen der Jugendenquetekommission der letzten Legislaturperiode entsprechen.

Bayer fordert zugleich die jugendpolitischen Sprecher der anderen Fraktionen auf, dafür zu sorgen, dass das Stadium der reinen Absichtserklärungen endlich überwunden wird. „Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Nichts ist für das Verhältnis von Jugendlichen und Politik schädlicher, als die Einlösung von Versprechungen ständig hinauszuschieben.“

Helmut Zorell

Pressesprecher