Antrag der Fraktion der SPD

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. wann sie voraussichtlich eine Regelung zur Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschließen wird;

2. welche wesentlichen Inhalte diese Regelung enthalten soll, insbesondere welche Behörden für die Ausführung der einzelnen Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes in Baden-Württemberg zustän-dig sein sollen;

3. von wie vielen Prostituierten sie in Baden-Württemberg ausgeht;

4. wie bei der Anmeldung der Prostituierten nach §§ 3 ff. Prostituiertenschutzgesetz überprüft werden kann, ob die Prostituierten Opfer von Verbrechen sind oder drohen, solche zu werden;

5. ob über den Gesetzestext hinaus Bedingungen an das Informations- und Beratungsgespräch nach §§ 7 ff. Prostituiertenschutzgesetz, an die Zulassung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes nach §§ 12 Prostituiertenschutzgesetz sowie an die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz gestellt und Standards (Gesprächsleitfaden, Kriterienkatalog u. ä.) dafür erstellt werden;

6. wie die Mitarbeitenden der zuständigen Behörden geschult und begleitet werden, um das Gesetz umzusetzen und ggf. die weitergehenden Bedingungen und Standards einzuhalten;

7. ob sowohl bei der Anmeldung als auch beim Informations- und Beratungsgespräch sowie der gesundheitlichen Beratung von nicht Deutsch sprechenden Prostituierten eine Sprachmittlung (allein) durch die zuständige Behörde zur Pflicht wird, um die Information und Beratung der Personen vollumfänglich sicherzustellen;

8. ob nach ihrer Ansicht ausreichend Hilfeangebote für Prostituierte in Baden-Württemberg vorhanden sind, um den ggf. aus den Informations- und Beratungsgesprächen sowie den gesundheitlichen Beratungen bekanntgewordenen Notlagen begegnen zu können;

9. wie Daten zum Schutz von Prostituierten von einer zur anderen Behörde weitergegeben werden kön-nen, wenn die Prostituierten ihren Aufenthaltsort ändern, damit Feststellungen über die schutzwürdige Situation der Prostituierten den zuständigen Behörden am neuen Aufenthaltsort bekannt werden und ob eine erneute Anmeldung am neuen Aufenthaltsort erforderlich sein soll;

10. ob die Möglichkeit zur Gebührenerhebung lediglich für die Zulassung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes vorgesehen ist, damit die Prostituierten nicht allein wegen der Kosten für die Anmeldung, das Informations- und Beratungsgespräch sowie die gesundheitlichen Beratung in die Illegalität abtauchen oder anderweitig belastet werden;

11. welche zusätzlichen Kosten für den Fall, dass den Kommunen die Ausführung wesentlicher Teile des Gesetzes übertragen wird, in den Kommunen entstehen, wie diese ggf. berechnet werden, ob damit die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird und ob die Kommunen für ihre zusätzlichen Aufwendungen einen Ausgleich vom Land erhalten.

04.05.2017
Stoch, Gall, Wölfle und Fraktion

Begründung

Nach langen und intensiven Beratungen wurde im letzten Jahr das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2017 festgelegt.

Zuvor müssen die Länder noch Festlegungen treffen, wie und von wem bestimmte Inhalte des Gesetzes umgesetzt werden sollen. Titel und Inhalt des Gesetzes verlangen den Schutz der Prostituierten insbesondere vor Gewalt, Ausnutzung und Nachteilen für Körper und Seele, die nach Berichten aus der Praxis eher die Regel als die Ausnahme sind.

Nach Überzeugung der SPD-Landtagsfraktion sind für die anstehende Regelung alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um einen weitreichenden Schutz der Prostituierten, insbesondere der jungen Frauen, die zum Teil durch falsche Versprechen, unter Druck oder durch Gewalt vor allem aus den südosteuropäischen Staaten zum Zweck der Prostitution nach Deutschland geholt werden, zu erreichen.

Mit diesem Antrag soll geklärt werden, wie die Landesregierung beabsichtigt, die Umsetzung des Gesetzes auszugestalten und ob sie dabei die bestehenden Spielräume nutzt, um die Prostituierten in Baden-Württemberg weitreichend zu schützen.

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik