Redemanuskript Sabine Wölfle
TOP 6 b) Antrag SPD: Inklusives Wahlrecht

am 13. Juni 2018

Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechte von Menschen mit Behinderung sind Menschenrechte!

  • Wenn wir über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sprechen,
  • wenn wir einen Landbehindertenbeirat einsetzen der die Interessen der Menschen mit Handicap wahrnehmen soll,
  • wenn die Landesregierung eine unabhängige Beauftragte ernennt, welche seitens aller Ministerien einbezogen werden soll wenn es um die Belange von Menschen mit Behinderung geht und
  • wenn dann noch vor dem Hintergrund eines Landesaktionsplanes, welcher in der letzten Legislaturperiode durch den vormaligen Landesbehindertenbeauftragten Gerd Weimer mit großer Beteiligung vieler Akteure 2012 entwickelt wurde,

ein zentrales Anliegen, nämlich das Recht auf politische Beteiligung durch Wahlen, schlichtweg im jetzt vorgelegten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vergessen wird, dann dürfen wir als Opposition zurecht fragen, wo denn alle o.g. Akteure beteiligt wurden oder ob es nicht tatsächlich so ist, dass man diesen wichtigen Punkt schlicht und einfach vergessen hat.

Wir, die SPD-Fraktion, haben Sie bereits vor Wochen darauf hingewiesen.

Ich zitiere aus unserem Antrag und der Stellungnahme der Landesregierung:

Wir fragten die Landesregierung, „ob die unabhängige Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei dem bisherigen Gesetzgebungsverfahren … von ihr frühzeitig beteiligt wurde“.

Und die Landesregierung antwortete: „Eine (frühzeitige) Beteiligung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben hat nach § 14 Absatz 3 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfolgen, soweit hiervon die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind.

Da der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften … keine diesbezüglichen Regelungen enthält, wurde von einer Beteiligung der Landes-Behindertenbeauftragten abgesehen.“

Nun, diese Aussage sagt ja mehr als deutlich, welchen Stellenwert die Umsetzung der Rechte behinderter Menschen  bei Ihnen hat – nämlich nur einen sehr geringen.

Die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner hat den Auftrag, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen zu überwachen.

Zu Recht hat sie sich vor wenigen Monaten sehr kritisch dazu geäußert, dass immer noch viele Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme an den Bundestagswahlen ausgeschlossen sind.

Da sind ja nun auf Initiative der SPD Änderungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart.

Und jetzt erarbeitet die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften bei den Kommunalwahlen, bei denen viele Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen sind, und weder das Staatsministerium noch Innenminister Strobl, in dessen Haus der Gesetzentwurf erarbeitet wurde, noch Sozialminister Lucha, in dessen Ministerium die Landes-Behindertenbeauftragte sitzt, halten es für notwendig, sie einzubeziehen oder überhaupt mal zu informieren.

Gut, dass es eine wachsame Opposition gibt, nämliche die SPD-Fraktion!

Ihre Antwort auf unsere Anfrage sagt nicht, sie hätten es übersehen und es wird nachgeholt.

Nein, mitnichten! Es macht aus Sicht der Landesregierung vollkommen Sinn, Frau Aeffner und den Landes-Behindertenbeirat nicht zu beteiligen.

So und nicht anders ist Ihre Antwort zu verstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

das ist nicht best practice in der Beteiligungskultur.

Das ist worst case!

Wäre ich an der Stelle von Frau Aeffner oder Mitglied im Landes-Behindertenbeirat, ich würde mir überlegen, ob ich unter diesen Voraussetzungen mein Amt noch länger ausüben würde.

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik