Antrag der Abg. Sabine Wölfle u. a. SPD

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. wie viele Asylanträge seit dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg von Asylsuchenden aus welchen Herkunftsländern gestellt wurden;

2. über wie viele Asylanträge seit dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg rechtskräftig entschieden wurde;

3. wie viele Asylverfahren (Erst- und Folgeanträge) aus Baden-Württemberg aktuell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig sind;

4. wie lange Flüchtlinge durchschnittlich, differenziert nach Herkunftsland, in Baden-Württemberg aktuell auf ihren Anhörungstermin in einer der Außenstellen des BAMF warten müssen;

5. wie viel Zeit die Bearbeitung von Asylverfahren (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland) durch das BAMF in Baden-Württemberg aktuell in Anspruch nimmt;

6. wie viele Antragsteller aus welchen Herkunftsländern zwischenzeitlich in Baden-Württemberg als Asylberechtigte anerkannt bzw. in den Jahren 2015, 2016 und aktuell im Jahr 2017 in die Anschlussunterbringung überwiesen wurden;

7. wie vielen Antragstellern in Baden-Württemberg (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern) in den Jahren 2015, 2016 und aktuell im Jahr 2017 die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Absatz 1 Aufent-haltsgesetz zugesprochen wurde;

8. wie viele Asylverfahren von Asylsuchenden aus welchen Herkunftsländern seit dem 1. Januar 2015 aus welchen Gründen ohne Erfolg blieben;

9. für wie viele Antragsteller in Baden-Württemberg (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern) in den Jahren 2015, 2016 und aktuell im Jahr 2017 auf der Grundlage von § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde.

11.05.2017
Wölfle, Hinderer, Kenner, Binder, Stickelberger SPD

Begründung

Im Vergleich zum Sommer des Jahres 2015, als wöchentlich teilweise mehr als 10 000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg ankamen und um Asyl nachsuchten, sind die Zugangszahlen inzwischen deutlich gesun-ken. Mittlerweile liegt die Zahl der Geflüchteten, die in Baden-Württemberg ankommen, unter 1 000 Personen pro Woche. Das Gros der Flüchtlinge befindet sich verfahrensbedingt auch nicht mehr in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, sondern in Gemeinschaftsunterkünften bzw. in der Anschlussunterbringung in den Kommunen.

Der Antrag will die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und Asylverfahren in Baden-Württemberg beleuchten und zugleich den aktuellen Stand erheben, der so detailliert weder im Geschäftsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge noch auf der Internetseite des Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg abrufbar ist.

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik