Im Fall der Insolvenz der Wohnungsbaugenossenschaft sind nach wie vor viele Fragen offen. Die wichtigsten betreffen mitunter die Rolle des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau als Rechtsaufsicht der genossenschaftlichen Prüfung, zumal die öffentliche Beratung in der Ausschusssitzung am 18. April 2018 erahnen ließ, dass die Aufarbeitung des Falls in dieser Frage nicht erfolgen soll. Erstaunen rief zudem die Ausführung der Ministerin hervor, das Neutralitätsgebot verbiete es, Kontakt mit den Geschädigten aufzunehmen, so dass im vorliegenden Antrag auch hierzu nähere Auskunft erbeten wird. Daher haben wir eine Landtagsanfrage gestellt:

Dr. Boris Weirauch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Das Wirtschaftsministerium macht es sich im Fall Eventus definitiv zu einfach. Natürlich ist richtig, die Prüfung durch den vbw daraufhin zu untersuchen, ob der Verband seinen Pflichten nachgekommen ist. Aber es wäre genauso wichtig zu überprüfen, ob es Anhaltspunkte für das Wirtschaftsministerium gegeben hätte, früher einzugreifen und sich Prüfberichte vorlegen zu lassen, wie es laut Genossenschaftsgesetz möglich ist. Bereits im Wirtschaftsausschuss wurde deutlich, dass die Ministerin eine Überprüfung der durch ihr Haus wahrzunehmenden Rechtsaufsicht offenbar scheut wie der Teufel das Weihwasser. Die Menschen in Baden-Württemberg, die sich in Genossenschaften zusammenschließen, haben aber ein Recht darauf, sichergestellt zu wissen, dass die Rechtsaufsicht über die Prüfverbände durch das Ministerium einwandfrei funktioniert. Wenn jedoch das Ministerium nicht bereit ist, die eigene Rolle in dieser unheilvollen Angelegenheit mit in den Blick zu nehmen, entsteht der Eindruck, dass an echter und umfassender Aufklärung der Vorgänge kein großes Interesse besteht. Kritik verdient auch die fortgesetzte Weigerung der Ministerin, sich mit den Geschädigten zu treffen, um sich ein Bild von deren Lage zu machen. Wenn die Ministerin in ihrer Antwort auf unseren Antrag darauf verweist, dass die Mitglieder der Interessengemeinschaft keine Beteiligten in dem aufsichtlichen Verfahren nach § 64 GenG sind und daher offensichtlich ein Kontakt nicht erforderlich sei, lässt dies ein aus der Zeit gefallenes Politikverständnis der Ministerin erkennen. Hoffmeister-Kraut handelt frei nach dem Grundsatz: „Technokratie schlägt Empathie“. Man braucht keine Rechtsgrundlage, um sich mit Menschen zu treffen, die durch die Pleite einer Genossenschaft ihre Altersvorsorge verloren haben.“

Ansprechpartner

Sven Plank
Berater für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus